AT-OeStA/HHStA UR AUR 15359 Bruder Thomas, Schaffer des Chorherrenspitals zu Klosterneuburg, urteilt in der Rechtssache zwischen dem Juden Isachar Tiem und dem Juden [David] Steuss wegen einer Hofstätte zu Klosterneuburg., 1388.01.20 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 15359
Titel:Bruder Thomas, Schaffer des Chorherrenspitals zu Klosterneuburg, urteilt in der Rechtssache zwischen dem Juden Isachar Tiem und dem Juden [David] Steuss wegen einer Hofstätte zu Klosterneuburg.
Entstehungszeitraum:20.01.1388
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Bruder Thomas, Schaffer des Chorherrenspitals zu Klosterneuburg, erklärt, dass der Jude Isachar (Ysachar) Tiem vor ihm im Gericht auf eine Hofstätte Weingarten aus dem Gut seines Schuldners geklagt hat, die Isachar Tiem gemäß seiner Urkunde vor anderen Gläubigern in pot het genomen. Die Hofstätte Weingarten liegt am Niedermarkt hinten an Gerbert Mänsters Haus am Milchmarkt und stößt an den Baumgarten der Kinder des Juden [David] Steuss (Steuzzen); jährlich sind am St. Martinstag (11. 11.) davon 20 Wiener Pfennig Grunddienst an das Chorherrenspital zu zahlen. Isachar Tiem klagte nach dem pot gen der Hofstätte Weingarten gemäß seinem Schuldbrief, der ein anderes Pfand anführt, für das er die vorgesehenen vier Pfund Pfennig wohl ebenso wenig erhalten wird wie die Zinsen, die seit Weihnachten (25. 12. 1387) im fünften Jahr laufen. Es wurde entschieden, dass der Aussteller Gerbert Mänster, der die Gewer der Hofstätte innehat und dem Juden das Geld zahlen sollte, sowie alle Christen und Juden, die Ansprüche darauf haben, vorladen und befragen lassen solle, ob jemand sie auslösen wolle. Als sich niemand zur Auslösung bereit erklärte, wurde entschieden, dass Bruder Thomas die Gewer der Hofstätte 14 Tage innehaben und sie in dieser Zeit Gerbert Mänster und allen Christen und Juden, die Ansprüche auf die Hofstätte haben, zur Auslösung anbieten solle. Niemand wollte jedoch Isachar Tiem die Schuldsumme samt Zinsen gemäß seiner Klage bezahlen, und nachdem Isachar Tiem Thomas die Vergütung gegeben hatte, übergab Thomas ihm auf Anweisung des Gerichts die Hofstätte und setzte ihn mit allen Rechten an die Gewer. Thomas sollte Isachar Tiem auch einen Behabbrief übergeben, was hiermit geschehen ist. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Bruder Thomas, Schaffer des Chorherrenspitals zu Klosterneuburg
Empfänger/Vertragspartner:Jude Isachar Tiem und dem Jude [David] Steuss
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch
Siegel:2 anhangende Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 4, S. 22, Nr. 1881.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Rückvermerk:
כתבי' של חנדל ויונה על הכרם:
'Urkunden von "Chendel" und Jona über den Weinberg'
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1418
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6104403
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl