AT-OeStA/HHStA UR AUR *15569 Der Jude Nachim aus Windischgrätz einigt sich mit Graf Hermann und Graf Wilhelm von Cilli, derzeit Vormünder des Andreas von Königsberg, bezüglich der Schulden des Hans von Königsberg, Vater des Mündels., 1388.12.07 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *15569
Titel:Der Jude Nachim aus Windischgrätz einigt sich mit Graf Hermann und Graf Wilhelm von Cilli, derzeit Vormünder des Andreas von Königsberg, bezüglich der Schulden des Hans von Königsberg, Vater des Mündels.
Entstehungszeitraum:07.12.1388
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 24; Innerösterreich; Hofkammerarchiv
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Der Jude Nachim aus Windischgrätz, seine Frau und ihre Erben erklären, dass Graf Hermann und Graf Wilhelm von Cilli, derzeit Vormünder des Andreas von Königsberg, sich mit ihnen an Andreas' Stelle bezüglich der Schulden des Hans von Königsberg, Andreas' Vater, dessen Frau und Erben, ob durch Urkunden, Pfänder oder mündliche Abmachung (mit geluben anne prief), ob als Schuldner oder als Bürgen für andere, geeinigt haben. Die Cillier haben den Juden sämtliche Schulden samt Zinsen bezahlt; daher sagen Nachim, seine Frau und Erben Andreas von Königsberg, dessen Frau und Erben davon ledig. Sollten noch vor dem Ausstellungstag dieser Urkunde ausgestellte, auf sie lautende Schuldbriefe des Hans von Königsberg, dessen Frau oder Erben als Schuldner oder Bürgen vorgezeigt werden, ob von ihnen oder von anderen Juden oder Christen, erklären sie diese für ungültig; diese Briefe sollen ihnen oder anderen, die sie vorlegen, nicht nützen und Andreas von Königsberg, dessen Frau und Erben nicht schaden. Von dieser Abmachung ausgenommen sind zwei Schuldbriefe des Andreas an Nachim, die von Hermann von Cilli besiegelt sind, einer über 80 Pfund Grazer und Wiener Pfennig, fällig zum kommenden Faschingstag (2. 3. 1389), und einer über 100 Pfund Grazer und Wiener Pfennig, der von Weihnachten (25. 12.) auf ein Jahr fällig ist; diese sollen erst nach Bezahlung der Schulden ungültig sein. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Jude Nachim aus Windischgrätz
Empfänger/Vertragspartner:Graf Hermann und Graf Wilhelm von Cilli, derzeit Vormünder des Andreas von Königsberg
Ort:s.l.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:SW-Xerokopie

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):An das Archiv der Republik Slowenien (ARS) ausgeliefert.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 4, S. 37f., Nr. 1906

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräische Beglaubigung:
מודה אני מנחם הנ''ל הרשו' למטה או יורשיי מעידי' בכת' זו לכל רואים כת' זו או שומ' קריאתי כל מה שכתו'
ומבואר לעיל בגלחות זה עלי לקיים ולכן נתתי כתבי זו בחתימ' שמי לזכות ולראיי' ולקיים כל מבואר ק'מ'ט'
לפרט כ''ה בטבת יום ה'.
מנחם בח''ר חננאל זצ''ל
'Ich, der oben genannte Menachem, der unten aufgelistet ist, oder meine Erben bekennen
und tun in dieser Urkunde allen kund, die diese Urkunde sehen oder sie hören: Ich habe
alles gelesen, was oben in diesem Mönchisch (galachut) geschrieben und erklärt wurde.
Auf mich möge es wahr werden, und aus diesem Grund gab ich diese meine Urkunde
mit meiner Namensunterschrift zum Recht und zum Beweis, alles zu halten, was erklärt
wurde. 149 nach der [kleinen] Jahreszählung, am 25. im Tevet (24. 12. 1388), einem
Donnerstag.
Menachem, Sohn des gelehrten Herrn Chananel, das Andenken des Gerechten zum
Segen.'
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1418
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6105027
 

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