Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 16025 |
| Titel: | Die Vertreter der Stadt Brünn erklären, dass sie den Juden Jakob, Hendlein und Jona, Söhne des [David] Steuss aus Wien, und deren Erben 1775 Pfund Wiener Pfennig schulden. |
| Entstehungszeitraum: | 31.10.1391 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
| Provenienz: | Rep. 3; |
| Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Regest: | Bürgermeister Hans Luckner, Richter Simon, die Schöffen, der geschworene Rat und die gesamte Gemeinde der Stadt Brünn erklären, dass sie den Juden Jakob (Jacoben), Hendlein (Haendlein) und Jona, Söhne des [David] Steuss (Stewzzen) aus Wien, und deren Erben 1775 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie für Bedürfnisse der Stadt verwendet haben. Die Rückzahlung soll zu folgenden drei Terminen stattfinden: je 525 Pfund am St. Martinstag (11. 11.) über ein bzw. zwei Jahre oder jeweils in den vier Wochen danach und 725 Pfund am St. Martinstag über drei Jahre oder in den vier Wochen danach. Bei Nichtbezahlung zu einem der Termine kommen pro Pfund und Woche zwei Pfennig an Zinsen hinzu, wofür sie ihren und den gesamten Besitz der Stadt Brünn in Mähren und anderswo als Sicherheit stellen, aus dem der Landesfürst, die Herren, Pfleger, Vögte, Richter oder Amtleute oder sonstige Gewaltträger den Juden Pfänder stellen sollen, wenn diese nach den Stichtagen nicht länger auf die Rückzahlung warten wollen. Aus diesen Pfändern sollen die Juden für die Schuldsumme und die Zinsen entschädigt werden, worin die Genannten sie schirmen sollen. Sollte der Landesfürst oder dessen Vertreter die Juden nicht unterstützen, haben diese oder ihre Helfer das Recht, Untertanen und Besitzungen der Stadt inner und außer Landes zu pfänden, bis Schuldsumme und Zinsen bezahlt sind. Weder die Schuldner noch die Bewohner oder der Besitz ihrer Stadt sollen von Herrscherseite dagegen geschützt werden; die Juden und ihre Helfer sollen damit keine Rechtsverletzung gegen die Aussteller und andere begangen haben und sollen daher nicht belangt werden können. Die Aussteller versprechen den Juden, sich bezüglich der Schulden weder an den Hof noch an andere Gewaltträger zu wenden und gegen den Willen der Juden weder Frei-, Töt- noch Gegenbriefe zu erlangen, sondern die Schuld samt Zinsen selbst zu bezahlen; dennoch erlangte Briefe erklären sie für ungültig. Wer immer den Ausstellern diese Urkunde mit Einverständnis der Juden vorlegt, ob Jude oder Christ, soll ausbezahlt werden. (Brugger/Wiedl) |
| Aussteller: | Bürgermeister Hans Luckner, Richter Simon, die Schöffen, der geschworene Rat und die gesamte Gemeinde der Stadt Brünn |
| Empfänger/Vertragspartner: | Juden Jakob, Hendlein und Jona, Söhne des [David] Steuss aus Wien, und deren Erben |
| Ort: | s.l. |
| Sprache: | Deutsch |
| Siegel: | 1 anhangendes Siegel |
| Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
| Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 4, S. 82, Nr. 1973. |
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Behältnisse |
| Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1421 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6155662 |
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