AT-OeStA/FHKA SUS Patente 549.21 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Dekrets der obersten Justizstelle vom 24. Jänner 1818, das künftig alle Eingaben von Parteien auf ganzen Bögen überreicht und die dazu gehörigen Beilagen ordentlich bezeichnet eingelegt werden m

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 549.21
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts aufgrund des Dekrets der obersten Justizstelle vom 24. Jänner 1818, das künftig alle Eingaben von Parteien auf ganzen Bögen überreicht und die dazu gehörigen Beilagen ordentlich bezeichnet eingelegt werden müssen
Entstehungszeitraum:20.02.1818
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1848
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6156010
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl