AT-OeStA/HHStA UR AUR 16219 1) Die Burggrafen Johann der Ältere und Johann der Jüngere von Maidburg vermachen den Herzogen Albrecht [III.] und Albrecht [IV.] von Österreich für den Fall ihres Todes ohne Hinterlassung männlicher Erben für von den Herzogen bezahlte Geldschulden in Höhe von 11542 Pfu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 16219
Titel:1) Die Burggrafen Johann der Ältere und Johann der Jüngere von Maidburg vermachen den Herzogen Albrecht [III.] und Albrecht [IV.] von Österreich für den Fall ihres Todes ohne Hinterlassung männlicher Erben für von den Herzogen bezahlte Geldschulden in Höhe von 11542 Pfund Wiener Pfennigen die Herrschaft, Feste und Grafschaft zu Hardegg und Retz, Therasburg, Pulkau und Schrems und all ihre anderen Besitzungen in Österreich.
2) Die Burggrafen Johann der Ältere und Johann der Jüngere von Maidburg schlagen den Herzogen Albrecht [III.] und Albrecht [IV.] von Österreich auf obige Geldsumme nochmals 1000 Pfund Pfennige Heirat für Wilbirg, Schwester des jüngeren Burggrafen, auf.
Entstehungszeitraum:01.12.1392 - 02.12.1392
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 1;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:ad 1): Die Vettern Johann der Ältere und Johann der Jüngere, Reichsburggrafen von Maidburg, Grafen von Hardegg und Retz, erklären, dass sie in Anbetracht der Gnade, Förderung und Wohltaten, die die Vorfahren Albrechts [III.], Herzog von Österreich, und dieser ihnen und ihren Vorfahren angedeihen lassen hatten, und da Albrecht aufgrund ihrer großen Not sie und ihre Gläubiger, Christen und Juden, von ihrer hohen Geldschuld von 11.542 Pfund Wiener Pfennig gelöst hat, ihren gesamten Besitz, nämlich Burg und Grafschaft Hardegg und Retz, Therasburg, Pulkau und Schrems und all ihre anderen Besitzungen mit allem Zubehör im Land und Fürstentum Österreich dem genannten Herzog und dessen Sohn Albrecht [IV.], Herzog von Österreich, vermacht haben. Der Erbfall soll eintreten, sobald in der Familie der Aussteller keine ehelichen Söhne mehr vorhanden sind; ihre sonstige Verwandtschaft hat keine Ansprüche. Sollten sie minderjährige Söhne hinterlassen, stehen diese unter Vormundschaft des Herzogs. Eine Auslösung ihres Besitzes mitsamt dem Gemächtbrief um die oben genannte Summe kann nur mit Zustimmung des Herzogs geschehen, der diese Auslösung auch verweigern kann. Eheliche Töchter der Aussteller haben kein Anrecht auf das Erbe, dafür übernehmen die Herzöge deren Ausstattung. Eventuell bereits getroffene oder zukünftige gegenteilige Abmachungen sollen keine Gültigkeit haben; zur Absicherung sollen alle Pfleger, Burggrafen und Amtleute der Aussteller auf dieses Vermächtnis eingeschworen werden, und sie versprechen auch, keinen von diesen ohne Zustimmung der Herzöge im Amt zu ersetzen. (Brugger/Wiedl)
ad 2) Die Vettern Johann der Ältere und Johann der Jüngere, Reichsburggrafen von Maidburg, Grafen von Hardegg und Retz, erklären, dass Albrecht [III.], Herzog von Österreich, Steier, Kärnten und Krain, Graf zu Tirol etc., sie gemäß dem Gemächtbrief, den dieser von ihnen hat, um eine bestimmte Summe Geldes von Christen und Juden gelöst hat. Sollte aber die Summe, die der Herzog ihretwegen den Juden zu zahlen hat, höher sein als die im Gemächtbrief benannte, versprechen sie ihm die Abgeltung dieser Zusatzsumme aus ihrem Besitz in derselben Weise, wie sie der Gemächtbrief vorsieht, worübersie ihm eine gesonderte Urkunde ausstellen sollen. Bezüglich der 1000 Pfund Wiener Pfennig, die Albrecht Wilbirg, der Schwester Johanns des Jüngeren, als Aussteuer geben soll, versprechen die Aussteller für den Fall, dass einer von ihnen oder beide eheliche Söhne hinterlassen sollten, dem Herzog diese Summe ebenfalls aus ihrem Besitz zu ersetzen, worüber sie ihm eine gesonderte Urkunde geben sollen, sobald der Herzog Wilbirgs Aussteuer bezahlt hat. Sobald die Aussteller dem Herzog die Urkunden über die erwähnte Zusatzsumme sowie die 1000 Pfund ausstellen, soll ihnen die vorliegende Urkunde zurückgegeben werden. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Burggrafen Johann der Ältere und Johann der Jüngere von Maidburg
Empfänger/Vertragspartner:Herzoge Albrecht [III.] und Albrecht [IV.] von Österreich
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:10 an blau-grünen Seidenfäden angehängte Siegel/ 2 anhangende Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Lichnowsky 4, Nr. 2306f.; Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 4, S. 101f., Nr. 2001 & 2002

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:2 Urkunden
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1422
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6158979
 

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