AT-OeStA/HHStA UR AUR 16285 Friedrich Keydinger, Amtmann des Stifts Klosterneuburg, urteilt in der Rechtssache zwischen dem Juden [Isachar] Tiem und den Kindern des Juden [David] Steuss aus Wien wegen eines Hauses zu Klosterneuburg., 1393.03.28 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 16285
Titel:Friedrich Keydinger, Amtmann des Stifts Klosterneuburg, urteilt in der Rechtssache zwischen dem Juden [Isachar] Tiem und den Kindern des Juden [David] Steuss aus Wien wegen eines Hauses zu Klosterneuburg.
Entstehungszeitraum:28.03.1393
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Friedrich Keydinger, Amtmann des Stifts Klosterneuburg, erklärt, dass der Jude [Isachar] Tiem (Tyem) vor ihm im Gericht erschienen ist und in Vertretung der Kinder des Juden [David] Steuss (Stewzzen/Steuzzen) aus Wien gemäß ihrem Schuldbrief auf das Gut ihres Schuldners, nämlich ein Haus am Niedermarkt neben dem Haus Simon Türks, geklagt hat; von diesem sind jährlich in das Kelleramt auf die obere Kammer des Klosters am St. Michaelstag (29. 9.) 30 Wiener Pfennig und am St. Martinstag (11. 11.) 18 Pfennig Grunddienst sowie am St. Georgstag (24. 4.) 25 Pfennig zu Fürgeding und sechs Pfennig Witrecht zum Etaiding zu zahlen. Tiem klagte in Vertretung der Kinder des Steuss gemäß dem Schuldbrief um eine Schuld von 80 Pfund Wiener Pfennig, um den Dienst darauf und um die Zinsen, die auf die Schuld und den Dienst angefallen sind. Das Gericht entschied, dass Friedrich bei den Erben des Konrad Schaffer sowie allen, Christen und Juden, die Rechte an dem Haus haben, anfragen lassen solle, ob jemand die Auslösung übernehmen wolle; als sich daraufhin niemand meldete, wurde entschieden, dass Friedrich die Gewer des Hauses 14 Tage lang innehaben und den Erben Konrad Schaffers sowie allen anderen Christen und Juden, die Rechte daran haben, anbieten solle. Wolle sich niemand mit Tiem in Vertretung der Steussischen Kinder bezüglich der ausstehenden Summe vergleichen, solle Tiem dem Aussteller seine Vergütung geben,was er getan hat; daraufhin solle ihn der Aussteller in Vertretung der Steussischen Kinder mit allen Rechten an die Gewer des Hauses setzen und ihm darüber einen Behabbrief ausstellen, was hiermit geschehen ist. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Friedrich Keydinger, Amtmann des Stifts Klosterneuburg
Empfänger/Vertragspartner:Jude [Isachar] Tiem und die Kinder des Juden [David] Steuss aus Wien
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch
Siegel:2 angehängte Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 4, S. 111f., Nr. 2015
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1423
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6159131
 

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