AT-OeStA/FHKA SUS Patente 551.23 Vorschrift, nach welcher sich auf a.h. Befehl vom 31. Dezember 1817 sowohl in Absicht auf die Verhütung einer Feuersgefahr als auf die Unterbindung einer wirklich ausgebrochenen Feuersbrunst in der Stadt und in den Vorstädten zu benehmen ist, 1818.04.22 (Einzelstüc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 551.23
Titel:Vorschrift, nach welcher sich auf a.h. Befehl vom 31. Dezember 1817 sowohl in Absicht auf die Verhütung einer Feuersgefahr als auf die Unterbindung einer wirklich ausgebrochenen Feuersbrunst in der Stadt und in den Vorstädten zu benehmen ist
Entstehungszeitraum:22.04.1818
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-20, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1848
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6173271
 

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