AT-OeStA/HHStA RKG Wetzlarer Akten 74-3 Werz und Barbacovi contra Trient; Aufhebung des Dekrets, durch das die Kaufleute verpflichtet sind, ihre Waren während der Marktzeiten außerhalb der Stadtmauern zu verkaufen, da der Verkauf derselben innerhalb der Stadt verboten ist, 1790-1804 (Akt (Sammelak

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RKG Wetzlarer Akten 74-3
Titel:Werz und Barbacovi contra Trient; Aufhebung des Dekrets, durch das die Kaufleute verpflichtet sind, ihre Waren während der Marktzeiten außerhalb der Stadtmauern zu verkaufen, da der Verkauf derselben innerhalb der Stadt verboten ist
Entstehungszeitraum:1790 - 1804
Frühere Signaturen:Reichskammergericht: Gefach 801 W Nr. 2218

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Werz, Joseph, sowie Barbacovi, Jakob, zu Trient
Beklagter/Antragsgegner:Trient, Magistrat von
RHR-Agenten:Reichskammergerichtsprokuratoren: Karl Goll, Johann Sebastian Frech; Friedrich Wilhelm Bissing
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:Cassatio decreti rei quo mercatores obligantur, nundinarum temporibus merces proprias ad locum quondam extra muras transferre, interdicta quacunque earundem venditione intra civitatem
Umfang:Protokollblatt + 49 Stücke

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1834
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6197328
 

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