AT-OeStA/FHKA SUS Patente 555.22 Kundmachung des Guberniums des Küstenlandes aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 27. Juli 1818 betreffend die Bestimmung der Gerichtsbarkeit der küstenländischen Bezirkskommissäre und Bezirksrichter in und außer den Streitsachen, 1818.08.18 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 555.22
Titel:Kundmachung des Guberniums des Küstenlandes aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 27. Juli 1818 betreffend die Bestimmung der Gerichtsbarkeit der küstenländischen Bezirkskommissäre und Bezirksrichter in und außer den Streitsachen
Entstehungszeitraum:18.08.1818
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch
Geographische Angaben:Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1848
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6199972
 

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