AT-OeStA/FHKA SUS Patente 576.16 Kundmachung der Kamerallottogefällsdirektion aufgrund des Hofkammerdekrets vom 3. Mai 1820 betreffend die Einzahlung der Lottoeinlagen und die Auszahlung der Gewinne ausschließlich in Konventionsmünze oder in Papiergeld im Kurs von 2,50 für einen Gulden Konventions

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 576.16
Titel:Kundmachung der Kamerallottogefällsdirektion aufgrund des Hofkammerdekrets vom 3. Mai 1820 betreffend die Einzahlung der Lottoeinlagen und die Auszahlung der Gewinne ausschließlich in Konventionsmünze oder in Papiergeld im Kurs von 2,50 für einen Gulden Konventionsmünze
Entstehungszeitraum:19.05.1820
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1850
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6296781
 

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