AT-OeStA/HHStA UR AUR 18227 Hans Neunhauser und seine Frau Dorothea erklären, dass sie dem Juden Heskel, Schwiegersohn der Schalamin, 18 Pfund Wiener Pfennig schulden., 1403.12.15 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 18227
Titel:Hans Neunhauser und seine Frau Dorothea erklären, dass sie dem Juden Heskel, Schwiegersohn der Schalamin, 18 Pfund Wiener Pfennig schulden.
Entstehungszeitraum:15.12.1403
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Hans Neunhauser, seine Frau Dorothea und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden Heskel (Hechskel), Schwiegersohn der Schalamin, und dessen Erben oder jedem, der sie in deren Vertretung mit dieser Urkunde auffordert, 18 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie bis zu den kommenden Ostern (30. 3. 1404) zurückzahlen sollen; ansonsten kommen pro Pfund und Woche drei Pfennig an Zinsen hinzu. Sobald die Juden es nach dem Stichtag verlangen, sollen die Aussteller sie ausbezahlen. Tun sie das nicht, sollen die Herzöge von Österreich oder deren Vertreter sie dazu zwingen und den Juden Pfänder aus dem Besitz der Aussteller stellen, bis die Schuld bezahlt ist, wofür die Aussteller ihren gesamten Besitz als Sicherheit setzen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Hans Neunhauser und seine Frau Dorothea
Empfänger/Vertragspartner:Jude Heskel, Schwiegersohn der Schalamin
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch, Hebräisch
Siegel:2 anhangende Siegel, beschädigt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 4, S. 279f., Nr. 2291

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräischer Rückvermerk:
האנז נאוהוזער חייב לחזקל י''ח ליט' פטור
'"Hans Nauhuser" schuldet "Heskel" 18 Pfund, gelöst.'
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1433
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6483337
 

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