Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 18440 |
Titel: | Hans Schwab, Bürger zu Neunkirchen, und seine Frau Elisabeth bestätigen dem Juden Hadgim aus Neunkirchen 25 Pfund Wiener Pfennig zu schulden. |
Entstehungszeitraum: | 06.03.1405 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 3; |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Hans Schwab, Bürger zu Neunkirchen, seine Frau Elisabeth und ihre Erben erklären, dass sie dem Juden Hadgim (Hadymn) aus Neunkirchen, Sohn des Jöslein (Jozzleins), dessen Frau und den Erben der beiden oder jedem, der ihnen anstelle der Juden mit deren Zustimmung diese Urkunde vorlegt, 25 Pfund Wiener Pfennig schulden, die sie bis zum kommenden Lichtmesstag (2. 2. 1406) zurückzahlen sollen. Tun sie das nicht, kommen pro Pfund und Woche zwei Pfennig an Zinsen hinzu. Als Pfand dafür haben sie den Juden ihr Haus gesetzt, das in Neunkirchen zwischen den Häusern [Nikolaus?] Metzners und Andreas Schusters liegt und von dem jährlich zehn Pfennig Grundrecht an die geistlichen Herren zu Gloggnitz sowie dreimal jährlich zu den Quatembern zehn Pfennig an den Richter von Neunkirchen zu dienen sind. Dieses Pfand haben sie den Juden mit allen Rechten versetzt und versprechen, diese gegen alle Ansprüche von dritter Seite schadlos zu halten. Reicht das Pfand zur Begleichung der Schuld nicht aus, sollen die Juden aus dem gesamten liegenden und beweglichen Besitz der Schuldner in Österreich und Steier entschädigt werden. Wenn das genannte Darlehen so lange auf täglichen Schaden läuft, dass die Juden nicht länger auf die Rückzahlung warten wollen, sollen die Schuldner nach Aufforderung durch die Juden mit einem Knecht und einem Pferd in Neunkirchen gemäß österreichischem und steirischem Einlagerrecht Einlager leisten und dieses nur mit Zustimmung der Juden verlassen. Die Zinsen laufen weiter, gleichgültig ob Einlager geleistet wird oder nicht. Wird kein Einlager geleistet oder dauert es den Juden zu lange, haben sie das Recht, die Aussteller und deren Erben auf deren ganzen Besitz inner und außer Landes zu pfänden, bis die Schuld samt Zinsen beglichen ist. Die Aussteller versprechen auch, die Schuld nicht an den Hof, die Kammer oder eine andere übergeordnete Instanz abzutreten; Töt- oder Freibriefe sollen gegen diese Schuldurkunde keine Gültigkeit haben, sondern die Juden sollen das Geld von den Ausstellern erhalten. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Hans Schwab, Bürger zu Neunkirchen, und seine Frau Elisabeth |
Empfänger/Vertragspartner: | Jude Hadgim aus Neunkirchen |
Ort: | s.l. |
Sprache: | Deutsch |
Siegel: | 2 anhangende Siegel, beschädigt |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 14f., Nr. 2335 |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1435 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6487367 |
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