Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 18736 |
| Titel: | Jost, Markgraf zu Brandenburg und Mähren, erklärt, dass er mit Zustimmung und Rat seiner Landherren und Räte mit Herzog Leopold [IV.] von Österreich eine Friedensvereinbarung geschlossen hat. |
| Entstehungszeitraum: | 17.12.1406 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
| Provenienz: | Rep. 1; |
| Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Regest: | Jost, Markgraf zu Brandenburg und Mähren, erklärt, dass er mit Zustimmung und Rat seiner Landherren und Räte mit Leopold [IV.], Herzog von Österreich etc., eine Friedensvereinbarung geschlossen hat. Erstens sollen die beiden Länder friedlich zueinander stehen, sodass alle Prälaten, Pfaffen, Herren, Ritter und Knechte, Bürger, Kaufleute, geistliche und weltliche Pilger mit ihrer Habe und ihrer Kaufmannschaft mit Leib und Gut sicher sein sollen und sich zwischen den Ländern frei bewegen können. Zudem verspricht Jost, den Frieden mit Leopold zu halten, Übergriffe und Räubereien auf Österreich zu verhindern und niemanden zu schirmen, der Leopold, dessen Land oder Leute schädigt, sobald er davon erfährt. Jeder, der sich nicht an das Abkommen hält, wird von ihm bestraft. Sollte in Österreich aufgrund der Abmachungen so schwerer Aufruhr entstehen, dass Leopold seine Hilfe einfordert, soll Jost ihm auf seine Kosten 50 Spieße und 50 Schützen schicken, die Leopold so lange wie nötig zu Hilfe kommen; im Gegenzug soll Leopold das gleiche tun. Bezüglich der Forderungen, die seine Prälaten, Pfaffen, Herren, Ritter und Knechte, Bürger, Landleute und Juden aufgrund von Geldschulden oder Erbschaften gegenüber Leopold und den Seinen haben oder zu haben glauben, soll am kommenden Sonntag Invocavit (13. 2. 1407) ein Tag in Laa [an der Thaya] abgehalten werden, an dem die Forderungen vor den Herren und Räten Leopolds und Josts vorgetragen werden sollen, die volle Gewalt haben, entweder mit gegenseitigem gütlichen Vergleich oder gemäß dem jeweiligen Landrecht zu entscheiden; Josts Untertanen sollen angehalten werden, sich an die Entscheidungen zu halten. Der Friede und die Vereinbarungen sollen in Mähren verkündet werden. Die gegenseitige Hilfeleistung mit 50 Spießen und Schützen soll vom kommenden St. Georgstag (24. 4. 1407) an vier Jahre lang gelten. Von den Vereinbarungen ausgenommen sind Josts Vettern Wenzel, Römischer und Böhmischer König, und Sigismund, König von Ungarn. Jost gelobt die Einhaltung der Vereinbarungen. (Brugger/Wiedl) |
| Aussteller: | Jost, Markgraf zu Brandenburg und Mähren |
| Empfänger/Vertragspartner: | Herzog Leopold [IV.] von Österreich |
| Sprache: | Deutsch |
| Siegel: | 19 anhangende Siegel |
| Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
| Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 52f., Nr. 2391 |
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Behältnisse |
| Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1436 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6537246 |
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