Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA UR AUR 18825 |
Titel: | Pfarrer Jörg zu Höflein, erklärt, dass der Jude Heskel aus Klosterneuburg vor ihm im Gericht erschienen ist und Güter seiner Schuldner Hans Neunhauser und dessen Frau Dorothea, nämlich ein Haus und die dahinter gelegene Hofstätte Weingarten samt allem Zubehör, in Verbot genommen hat. |
Entstehungszeitraum: | 23.04.1407 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
Provenienz: | Rep. 3; |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Regest: | Jörg, Pfarrer zu Höflein, erklärt, dass der Jude Heskel (Hesska) aus Klosterneuburg, Schwiegersohn der Jüdin Schalamin (Schalamyn), vor ihm im Gericht erschienen ist und Güter seiner Schuldner Hans Neunhauser und dessen Frau Dorothea, nämlich ein Haus und die dahinter gelegene Hofstätte Weingarten samt allem Zubehör, in verpoet genommen hat. Die genannten Güter, von denen der Pfarrkirche zu Höflein jährlich am St. Michaelstag (29. 9.) 26 Wiener Pfennig Grundrecht zu dienen sind, liegen zu Klosterneuburg in der Weitengasse zwischen dem Haus der Jüdin Aramin (Aramynn) und der Hofstätte des Veitlein; der Jude klagte darauf gemäß seiner Schuldurkunde, die ihm Hans und Dorothea gegeben hatten, um 53 Pfund Wiener Pfennig Hauptgut samt den dazugekommenen Zinsen. Das Gericht beauftragte den Aussteller, bei allen, die Rechte an den Gütern haben, bezüglich der Auslösung anfragen zu lassen; Jörg ließ daraufhin Hans Neunhauser und Dorothea, die zu der Zeit die Gewer innehatten, eine entsprechende Anfrage zukommen. Da daraufhin weder die beiden noch jemand anderer in deren Vertretung vor Gericht erschien, wurde entschieden, dass der Pfarrer die Gewer der Güter dreimal 14 Tage innehaben solle, da Hans Neunhauser und dessen Frau nicht im Land ansässig waren, und innerhalb dieser Frist nochmals allen, die Rechte an den Gütern haben, anbieten solle, die Güter von dem Juden gemäß dessen Schuldurkunde auszulösen. Würde sich niemand melden, solle der Pfarrer Heskel die Güter übergeben und diesen mit allen Rechten an die Gewer setzen, um so dessen Forderungen, die ihm niemand abgelöst hat, zu begleichen. Heskel machte vor Gericht außerdem zwei Pfund Wiener Pfennig geltend, die er für das Verfahren (mit chlag und mit fuerbot) aufgewendet hatte. Der Aussteller solle dem Juden, sobald dieser ihm seine Vergütung gegeben habe, einen Behabbrief ausstellen, was hiermit geschehen ist. (Brugger/Wiedl) |
Aussteller: | Pfarrer Jörg zu Höflein |
Empfänger/Vertragspartner: | Jude Heskel aus Klosterneuburg |
Ort: | s.l. |
Sprache: | Deutsch, Hebräisch |
Siegel: | 2 anhangende Siegel |
Beschreibstoff: | Pergament |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
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Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 62, Nr. 2402 |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1437 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6563379 |
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