AT-OeStA/HHStA UR AUR 18825 Pfarrer Jörg zu Höflein, erklärt, dass der Jude Heskel aus Klosterneuburg vor ihm im Gericht erschienen ist und Güter seiner Schuldner Hans Neunhauser und dessen Frau Dorothea, nämlich ein Haus und die dahinter gelegene Hofstätte Weingarten samt allem Zubehör, in Verbot

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 18825
Titel:Pfarrer Jörg zu Höflein, erklärt, dass der Jude Heskel aus Klosterneuburg vor ihm im Gericht erschienen ist und Güter seiner Schuldner Hans Neunhauser und dessen Frau Dorothea, nämlich ein Haus und die dahinter gelegene Hofstätte Weingarten samt allem Zubehör, in Verbot genommen hat.
Entstehungszeitraum:23.04.1407
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Jörg, Pfarrer zu Höflein, erklärt, dass der Jude Heskel (Hesska) aus Klosterneuburg, Schwiegersohn der Jüdin Schalamin (Schalamyn), vor ihm im Gericht erschienen ist und Güter seiner Schuldner Hans Neunhauser und dessen Frau Dorothea, nämlich ein Haus und die dahinter gelegene Hofstätte Weingarten samt allem Zubehör, in verpoet genommen hat. Die genannten Güter, von denen der Pfarrkirche zu Höflein jährlich am St. Michaelstag (29. 9.) 26 Wiener Pfennig Grundrecht zu dienen sind, liegen zu Klosterneuburg in der Weitengasse zwischen dem Haus der Jüdin Aramin (Aramynn) und der Hofstätte des Veitlein; der Jude klagte darauf gemäß seiner Schuldurkunde, die ihm Hans und Dorothea gegeben hatten, um 53 Pfund Wiener Pfennig Hauptgut samt den dazugekommenen Zinsen. Das Gericht beauftragte den Aussteller, bei allen, die Rechte an den Gütern haben, bezüglich der Auslösung anfragen zu lassen; Jörg ließ daraufhin Hans Neunhauser und Dorothea, die zu der Zeit die Gewer innehatten, eine entsprechende Anfrage zukommen. Da daraufhin weder die beiden noch jemand anderer in deren Vertretung vor Gericht erschien, wurde entschieden, dass der Pfarrer die Gewer der Güter dreimal 14 Tage innehaben solle, da Hans Neunhauser und dessen Frau nicht im Land ansässig waren, und innerhalb dieser Frist nochmals allen, die Rechte an den Gütern haben, anbieten solle, die Güter von dem Juden gemäß dessen Schuldurkunde auszulösen. Würde sich niemand melden, solle der Pfarrer Heskel die Güter übergeben und diesen mit allen Rechten an die Gewer setzen, um so dessen Forderungen, die ihm niemand abgelöst hat, zu begleichen. Heskel machte vor Gericht außerdem zwei Pfund Wiener Pfennig geltend, die er für das Verfahren (mit chlag und mit fuerbot) aufgewendet hatte. Der Aussteller solle dem Juden, sobald dieser ihm seine Vergütung gegeben habe, einen Behabbrief ausstellen, was hiermit geschehen ist. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Pfarrer Jörg zu Höflein
Empfänger/Vertragspartner:Jude Heskel aus Klosterneuburg
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch, Hebräisch
Siegel:2 anhangende Siegel
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 62, Nr. 2402
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1437
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6563379
 

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