AT-OeStA/HHStA UR AUR 19277 Herzog Leopold [IV.] von Österreich erlässt für sich und seinen Vetter Herzog Albrecht [V.] von Österreich eine Verordnung über das Münzwesen., 1410.07.06 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 19277
Titel:Herzog Leopold [IV.] von Österreich erlässt für sich und seinen Vetter Herzog Albrecht [V.] von Österreich eine Verordnung über das Münzwesen.
Entstehungszeitraum:06.07.1410
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 2;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:bestimmt aufgrund der Verluste, die er und sein Vetter Albrecht [V.], Herzog von Österreich etc., an ihrer hiesigen Münze durch fremde Münzen, besonders in anderen Münzstätten geschlagene Helblinge, erleiden, dass niemand solche Münzen in Handel oder Gewerbe verwenden oder ins Land bringen soll. Auch soll kein Bürger oder Gast Silber oder Münzen einwechseln oder kaufen, ausgenommen die Hausgenossen für die landesfürstliche Münze. Kein Gast soll unter zehn Gulden wechseln oder kaufen; auch sollen Juden keinen Unterkauf treiben außer mit ihren Pfändern (es sol auch chain jud chainen underchauff nicht treiben denn mit iren phannttn). Jeder Bürger oder Gast, der fremde Münzen besitzt, soll diese zu den Wechslern oder Hausgenossen bringen, um sie nach dem gängigen Wert wechseln zu lassen. Jede Übertretung der Bestimmung wird der Herzog bestrafen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Herzog Leopold [IV.] von Österreich
Empfänger/Vertragspartner:?
Ort:Wien
Sprache:Deutsch
Siegel:-
Beschreibstoff:Papier

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 107f., Nr. 2464

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Abschrift
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1440
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6575450
 

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