AT-OeStA/HHStA UR AUR 19490 Jörg Stuchs von Trautmannsdorf erklärt für sich und seine Erben, dass sie der Jüdin Riblin, Witwe Simons aus Bruck an der Leitha, und deren Erben 85 Gulden in Gold schulden., 1411.10.31 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 19490
Titel:Jörg Stuchs von Trautmannsdorf erklärt für sich und seine Erben, dass sie der Jüdin Riblin, Witwe Simons aus Bruck an der Leitha, und deren Erben 85 Gulden in Gold schulden.
Entstehungszeitraum:31.10.1411
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Jörg Stuchs von Trautmannsdorf erklärt für sich und seine Erben, dass sie der Jüdin Riblin, Witwe Simons (Schymans) aus Bruck an der Leitha, und deren Erben 85 Gulden in Gold schulden, die sie am kommenden St. Michaelstag (29. 9. 1412) zurückzahlen sollen. Tun sie das nicht, kommen pro Gulden und Woche zwei Pfennig an Zinsen hinzu. Wenn die Jüdin oder deren Erben nach dem Stichtag die Schuld samt Zinsen nicht länger vorstrecken wollen und die Rückzahlung verlangen, soll diese erfolgen. Geschieht dies nicht, sollen die Aussteller, sobald die Gläubiger sie mit dieser Urkunde dazu auffordern, vier ehrbare Knechte mit vier Pferden nach Wien ins Einlager schicken, wo diese gemäß Einlager- und österreichischem Landrecht verbleiben sollen, bis die Schuld samt Zinsen beglichen ist. Wird kein Einlager geleistet oder dauert es den Gläubigern zu lange, versprechen die Schuldner, ihnen jeden Schaden, den sie bei Christen oder Juden nehmen, mitsamt dem Hauptgut zu ersetzen, wofür die Schuldner all ihre Holden und Güter in Österreich und anderswo in Städten, Märkten und Dörfern als Sicherheit setzen, aus denen der Landesfürst oder dessen Vertreter den Juden auf deren Verlangen Pfänder stellen soll, bis ihnen die genannten Gulden samt allen Zinsen (gesuchs und auch der schaeden) ausbezahlt werden. Sie versprechen den Juden auch, sie bezüglich der Schuld und der Zinsen weder vor eine übergeordnete Instanz noch vor den Hof zu bringen und keinen Gewaltbrief aufzubringen, sondern alles selbst in Wiener Pfennig zurückzuzahlen. Jedem, der ihnen diese Urkunde mit Zustimmung der Gläubiger vorlegt, sind die Aussteller ebenso zur Rückzahlung der Schuld und der Zinsen verpflichtet wie den Gläubigern selbst. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Jörg Stuchs von Trautmannsdorf
Empfänger/Vertragspartner:Jüdin Riblin, Witwe Simons aus Bruck an der Leitha, und deren Erben
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch
Siegel:3 anhangende Siegel, 2 vorhanden und beschädigt, 1 fehlt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 121f., Nr. 2482
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1441
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6586961
 

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