AT-OeStA/HHStA UR AUR 19547 Der Jude Kysan, Sohn des Juden Hetschlein, verkauft für sich und seine genannten Verwandten dem Juden David, Sohn des Juden Mosche, ihr Haus in Klosterneuburg samt dem angrenzenden Garten und allem Zubehör um 70 Pfund Wiener Pfennig., 1412.01.25 (Einzelstück (Aktenstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 19547
Titel:Der Jude Kysan, Sohn des Juden Hetschlein, verkauft für sich und seine genannten Verwandten dem Juden David, Sohn des Juden Mosche, ihr Haus in Klosterneuburg samt dem angrenzenden Garten und allem Zubehör um 70 Pfund Wiener Pfennig.
Entstehungszeitraum:25.01.1412
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Der Jude Kysan (Chisam), Sohn des Juden Hetschlein (Heatschleins), den sein Bruder Aron vor dem Amtmann mit seiner Vertretung betraut hat, und sein Bruder Nachman erklären für sich und ihre Erben, dass sie auch im Namen ihres Bruders Aron, der sich außer Landes befindet, und mit Handen ihres Amtmanns Hans Steck, Amtmann des Stifts Klosterneuburg, ihr Haus in Klosterneuburg samt dem angrenzenden Garten und allem Zubehör verkauft haben. Von dem Haus, das am Niedermarkt neben dem Haus der Kinder des Juden [David] Steuss liegt, sind jährlich in das Kellereramt auf die Oberkammer des Klosters am St. Michaelstag (29. 9.) 30 Wiener Pfennig und am St. Martinstag (11. 11.) 18 Wiener Pfennig Grunddienst sowie 25 Wiener Pfennig zu Fürgeding am St. Georgstag (24. 4.) und sechs Wiener Pfennig Witrecht zu den drei Etaidingen im Jahr zu zahlen. Die Aussteller haben dieses Haus samt Garten und Zubehör mit allen Rechten um 70 Pfund Wiener Pfennig an den Juden David (Daviden), Sohn des Juden Mosche (Muschean), und dessen Erben verkauft. Sie übergeben den Käufen auch zwei gesiegelte Urkunden, nämlich einen Behabbrief und einen Kaufbrief, die belegen, wie das Haus samt Zubehör in den Besitz ihres Vaters Hetschlein gekommen ist. Werden von dritter Seite Ansprüche auf das Kaufgut erhoben, sollen die Käufer den Ausstellern die beiden genannten Urkunden samt dieser Kaufurkunde zurückgeben, damit diese nach österreichischem Landrecht den Schirm für sie übernehmen können. Sollten die Urkunden jedoch verloren gehen oder beschädigt werden, sodass sie den Verkäufern nicht leihweise überlassen werden können, sind diese und der Amtmann der Schirmverpflichtung ledig. Die Aussteller versprechen, die Käufer schadlos zu halten, wofür sie und ihre Erben ihren ganzen Besitz als Sicherheit setzen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Jude Kysan, Sohn des Juden Hetschlein
Empfänger/Vertragspartner:Jude David, Sohn des Juden Mosche
Ort:s.l.
Sprache:Deutsch
Siegel:2 anhangende Siegel, beschädigt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 5, S. 126f., Nr. 2488.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1442
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=6587998
 

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