AT-OeStA/HHStA UR AUR, 1453 I 6 Bestätigung der sogenannten Österreichischen Freiheitsbriefe (Privilegium maius) durch Kaiser Friedrich III., 1453.01.06 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR, 1453 I 6
Titel:Bestätigung der sogenannten Österreichischen Freiheitsbriefe (Privilegium maius) durch Kaiser Friedrich III.
Entstehungszeitraum:06.01.1453
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Österreich
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Kaiser Friedrich bekundet, daß die Belohnung der Getreuen für tugendsame Werke mehr gefördert werde, wenn in ihnen die "zierheit und glori des reichs hochmoechtiger erscheinet", die fürstliche Güte aber insbesondere jene mit Würden und Gnaden zu erhöhen pflege, die "von hochgebornen stamm entspringen und von altem adel erleucht sint und kein arbeit noch widerwertigkeit zu mehrung und aufnemmen des heiligen Roemischen Reichs gespart noch vermitten haben". Er habe daher das Herkommen des "loeblichen" Hauses Österreich, aus dem er durch göttliche Güte geboren und an die Spitze des Reichs erhoben worden sei, betrachtet. Seine Vorfahren hätten nicht alleine "durch arbeit und darlegen, sondern auch durch blutsvergiessung" den christlichen Glauben, die römische Kirche und das heilige Reich beschützt, erweitert und erhöht und dafür von den römischen Kaisern und Königen "menige privilegia und grosse freyhait" erhalten. Er wolle aber nicht nur alte Freiheiten und Privilegien bestätigen, sondern auch neue verleihen, damit sein "gedaechtnuß" umso länger bewahrt werde, wobei dies von "dhainerlay bei noch anlangen wegen, sondern aus aygner bewegnuss und unser lauttern miltikait und rechter wissen" mit Zustimmung der Kurfürsten und anderer Fürsten, Grafen, Herren und Getreuer geschehe. 1) Er bestätigt aus kaiserlicher Machtvollkommenheit "mit namen zween brieff von kayser Julio und kayser Nerone ausgegangen, item ihr brieff von kayser Heinrichen dem vierten, kayser Heinrichs sohn. Item kayser Heinrichs brieff einen hertzog Leopolden gegeben. Item einen brieff von kayser Friderich dem andern zu Hierusalem und Sicilien koenig. Item einen brieff von koenig Rudolphen, Roemischen koenig, unserm vorfordern und sonst all und jeglich ander brieff, gnad, freyheit, privilegia und gerechtigkeit", die sie von anderen römischen Kaisern und Königen über Fürstentum, Land, Ehre, "fuergaeng", Würde, Erbschaft, "anfaell", Verschreibung, Herrlichkeit, Pfandschaft, Recht, Gewohnheit oder Herkommen erhalten haben. Alle Fürsten des Hauses Österreich und ihre gesamten Fürstentümer und Länder, die sie jetzt haben oder künftig erwerben, sollen diese Privilegien gebrauchen können, als ob sie ihnen selbst und von neuem verliehen worden wären. Aus kaiserlicher Machtvollkommenheit salviert Kaiser Friedrich die Privilegien von allen ihnen anhaftenden Mängeln, damit sie inner- und außerhalb des Gerichts keinen Schaden bringen, sondern vielmehr in allen Punkten, Klauseln und Artikeln für ewige Zeiten Gültigkeit haben. 2) Kaiser Friedrich setzt aus kaiserlicher Machtvollkommenheit fest, daß alle Fürsten des Hauses Österreich, die die Fürstentümer Steyr, Kärnten und Krain regieren, sowie deren Nachkommen in Hinkunft von seinen Nachkommen im Reich sowie den Kurfürsten und Fürsten "ertzhertzogen genennet und gehaissen und dafuer gehalten" sollen werden, und verleiht ihnen auch das Recht, in ihren Fürstentümern, Herrschaften und Ländern Privilegien zu erteilen, neue Aufschläge, Mauten, Zölle und andere Erhöhungen ihrer Nutzen und Renten zu verordnen und diese einzunehmen "zu gleicher weiß, als wir und unser nachkomben, Roemisch kayser und koenig, die in dem Reich geben, machen, aufsetzen und gebrauchen moegen". 3) Diese Fürsten werden auch ermächtigt, in allen ihren Fürstentümern, Ländern, Herrschaften und Gebieten Grafen, Freie, Herren, Ritter, Knechte sowie geeignete und verdiente Personen "von newen edel zu machen, ihnen wappen und cleinod mit schilt und helmb und allerley zierheit, farben und palsmierungen" zu verleihen und Doktoren und
Magistri des weltlichen Rechts, der Medizin und der sieben freien Künste sowie Notare und Richter zu setzen und "creiren". Diese Personen sind in ihren neuen Rechten und Privilegien im ganzen Reich anzuerkennen. 4) Desweiteren erhalten diese Fürsten und Herzöge das Recht, in ihren Fürstentümern, Ländern und Gebieten Juden zu besteuern und so über sie zu verfügen wie die Kaiser und Könige im Reich. 5) Sie haben auch das Recht, unehelich geborene Personen zu legitimieren, ihnen alle Ehren, Würden, Stände und Ämter zugänglich zu machen und sie für erbberechtigt zu erklären, ferner Personen, die ihren Leumund verloren haben, "lewmt, eer und wird" wiederzugeben und denjenigen, die Ämter und Würden mißbrauchen, diese abzuerkennen. Kaiser Friedrich verfügt, daß den genannten Bestimmungen "keinerley gemeine kayserlich geschribene gesetz und recht noch keinerley gewonheit oder sonder satzung oder ordnung" entgegenstehen sollen, erklärt auch alle entgegenstehenden Privilegien früherer Könige und Kaiser für ungültig und gebietet allen Reichsuntertanen bei seiner und des Reichs Ungnade und einer Pön von 1000 Mark Gold, die je zur Hälfte an die Reichskammer und an den geschädigten Fürsten zu zahlen sind, die Beachtung der hiermit bestätigten Privilegien. n. "Das zaichen deß allerdurchleuchtigsten fuersten und herren, herren Friedrichs deß dritten Roemischen kaysers etc. (Herrschermonogramm). Mit urkund des brieffs besigelten mit unserer kayserlichen mayestat guldenen bull. An der heiligen dreyr kunig tag."
Aussteller:Kaiser Friedrich III.
Ort:Wiener Neustadt
Umfang/Format:80 x 80 cm (inklusive Siegel).
Zeugen:Zeugen sind die kaiserlichen Räte: Kardinal Nikolaus von St. Petrus ad Vincula, genannt zu Brixen, Bischof Eneas von Siena, Legat des römischen Stuhles, Bischof Johann von Eichstätt, Erzherzog Albrecht (VI.) von Österreich, die Pfalzgrafen Ludwig (IX.) und Otto (II.) bei Rhein, Herzöge in Bayern, Herzog Wilhelm (III.) von Sachsen, Markgraf Albrecht von Brandenburg, Burggraf Michael von Maidburg, Graf Ludwig von Henneberg, Graf Heinrich von Schwarzburg, Graf Ulrich von Oettingen, Graf Ulrich von Montfort, Graf Ulrich von Schaunberg und Graf Alwig von Sulz; die kaiserlichen Sekretäre Meister Wolfgang Günther, Propst des Neustifts in der Burg (von Wiener Neustadt), Meister Ulrich Riederer, Propst zu (Maria Wörth am) Wörthersee und Meister Ulrich Sonnenberger, Propst von St. Johann in Regensburg; Doctor utr. iur. Hartung (d. J.) von Kappel, Untererbmarschall Heinrich von Pappenheim, Jörg von Puchheim, Oberster Truchseß in Österreich, Rüdiger von Starhemberg, Albrecht von Pottendorf, Kammermeister Hans Ungnad, Hofmarschall Georg Fuchs, Walther Zebinger, Prokop von Rabenstein, Ulrich von Fladnitz, die Brüder Jörg und Wolfgang von Saurau, Leopold Aspach und "ander mehr unser und deß heiligen Reichs underthanen und lieben getrewe".
Sprache:Deutsch
Siegel:Goldbulle; goldenes S 17 an purpur-grüner Seidenschnur
Beschreibstoff:Pergament
Ansichtsbild:
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Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort):Abschriften von A und B (18. Jh.) im HHStA, Signatur: Urkundenabschriften K 41, K 72.
Veröffentlichungen:Druck: LÜNIG, Reichs-Archiv 6/Pars specialis, Continuatio I (von Österreich) n. 24 (A); SCHROETER, Erste Abhandlung n. 33 (A); DU MONT, Corps Bd. 3/1 n. 144 (A); CHMEL, Materialien 2 n. 34 (B); SCHWIND/DOPSCH, Ausgew. Urkunden n. 195 (B).

Reg.: RI Friedrichs III., Heft 13, Nr. 258 (siehe Link). CHMEL n. 2997; LICHNOWSKY(-BIRK) 6. n. 1730; MC 11 n. 273; HOKE/REITER, Quellensammlung n. 576. ZEISSBERG, Erbfolgestreit S. 58f.; SUTTER, Herrschermonogramme S. 282f.; HAUKE, Geschichtliche Grundlagen S. 37ff.; LHOTSKY, Privilegium maius S. 34; MORAW, „Privilegium maius“ bes. S. 223; HÖDL, Bestätigung bes. S. 227f.; RÜBSAMEN, Angabe von Zeugen S. 138; Christine REINLE, Ulrich Riederer (ca. 1406-1462). Gelehrter Rat Kaiser Friedrichs III. (Mannheimer Historische Forschungen 2, Mannheim 1993) S. 339f.; NIEDERSTÄTTER, Jahrhundert der Mitte S. 138; THOMAS, Österreich in Brief und Siegel S. 665f.; Thomas WILLICH, Zur Wirkungsgeschichte des Privilegium maius, in: ZHF 25 (1998), 163-207.
Website:http://www.regesta-imperii.de/regesten/13-13-0-friedrich-iii/nr/1453-01-06_1_0_13_13_0_259_258.html
 

Deskriptoren

Einträge: Friedrich III (1415-1493), Deutschland, Kaiser (21.09.1415-19.08.1493) (Person\Herrscher)
 Wiener Neustadt (Ort\Österreich\Politische Struktur (aktuell)\Niederösterreich)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1483
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=809167
 

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