Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud RLA deutsche Exp. 270-2 |
| Titel: | Plettenberg, Graf von, sowie Wolf zu Füchteln, von; Investitur über das Schloss Davensberg mit Zugehörungen |
| Entstehungszeitraum: | 1531 - 1699 |
| Stufe: | Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File) |
|
Angaben zum Umfang |
| Umfang: | Akten erstrecken sich über die Kartons 270-272. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Unterteilung/Enthält: | u.a.: Lehensbrief Kaiser Karls [V.] für Johann von Beuren (07.01.1531); Prozessakten Fiskal contra Ferdinand von Morrien zu Nordkirchen und Dietrich von Wolf zu Füchteln betreffend die Erklärung des Schlosses Davensberg zum Privatbesitz (1676-1678); Prozessakten Weichs contra Weichs betreffend das Reichslehen Davensberg (1691-1693); Reichshofratsgutachten betreffend das Reichslehen Davensberg (09.10.1699) |
| Sprache: | Deutsch |
|
Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
|
Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Dieses Lehen schreibt sich von Johann von Beuren/Büren her, welcher es Kaiser Karl V. und dem Reich sub certa clausula auftrug. Nach dem Aussterben des Bürenschen Mannesstammes fiel das Lehen an den von Morrien zu Nordkirchen und den von Wolf zu Füchteln, als die Ehemänner der zwei hinterlassenen Töchter des Büren, gegen welche 1676 bis 1678 ein fiskalischen Prozess geführt wurde, da das Lehen seit seiner ersten Übertragung 1531 nicht mehr requiriert worden war. Nach dem Tod des von Morrien zedierten die von Morrienschen Interessenten (Freiherren von Weichs) ihr Recht an diesem Lehen an den Grafen von Hamilton, der es wiederum dem Bischof von Münster und dieser seinem Bruder dem von Plettenberg überließ. Nach einer vom Reichshofrat bewilligten Abteilung dieses Lehens wurden schließlich 1700 der von Plettenberg und der von Wolf zu Füchteln jeder mit einem eigenen Lehenbrief erneut belehnt. Wolf zu Füchteln unterließ es seit 1750 seinen Anteil zu requirieren, weshalb es einen fiskalischen Prozess gegen ihn gab. |
|
| |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1729 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=8264064 |
| |
Social Media |
| Weiterempfehlen | |
| |