AT-OeStA/HHStA MEA Reichskanzlei und Taxamt 24-1 Taxbefreiungen und Taxermäßigungen (Taxremissionen (= Taxbefreiung durch schriftliche Erlässe an den Vizekanzler); Taxmoderationen (=Taxermäßigungen, Taxnachlässe) konnten bewilligt werden auf: das „Schreibgeld“, das jedem Kanzlisten zufiel, der die

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA MEA Reichskanzlei und Taxamt 24-1
Titel:Taxbefreiungen und Taxermäßigungen (Taxremissionen (= Taxbefreiung durch schriftliche Erlässe an den Vizekanzler); Taxmoderationen (=Taxermäßigungen, Taxnachlässe) konnten bewilligt werden auf: das „Schreibgeld“, das jedem Kanzlisten zufiel, der die betreffende Ausfertigung geschrieben hatte; das „bibale“, das demjenigen zufiel, der die Ausfertigungen auf Pergament geschrieben hatte; das „Schnurgeld“, das dem Kanzleidiener gebührte, der die Siegelung vornahm; die „iura saltuum“, die gezahlt wurden für Erhebung in den Reichsgrafenstand, ohne vorher den Reichsadel oder Reichsfreiherrnstand erhalten zu haben; die „jura cancellariae“ bzw. „jura subscriptionis“ (seit dem 17. Jhdt.) sind Taxen für die sogenannten Regalien, die der Vizekanzler und die Sekretäre erhielten; das „Kapselgeld“ wurde seit 1658 für die Goldbulle (großes und mittleres Siegel) gezahlt; das „Libellgeld“ von 12 Gulden war für Urkunden in Buchform zu zahlen
Darin:1670, 1674-1675, 1699, 1700, 1708-1710, 1714, 1716
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1016504
 

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