Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA MEA Reichskanzlei und Taxamt 98-1 |
Titel: | Taxbefreiungen und Taxermäßigungen (Taxremissionen (= Taxbefreiung durch schriftliche Erlässe an den Vizekanzler); |
Entstehungszeitraum: | 1793 - 1799 |
Stufe: | Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File) |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Taxmoderationen (=Taxermäßigungen, Taxnachlässe) konnten bewilligt werden auf: das „Schreibgeld“, das jedem Kanzlisten zufiel, der die betreffende Ausfertigung geschrieben hatte; das „bibale“, das demjenigen zufiel, der die Ausfertigungen auf Pergament geschrieben hatte; das „Schnurgeld“, das dem Kanzleidiener gebührte, der die Siegelung vornahm; die „iura saltuum“, die gezahlt wurden für Erhebung in den Reichsgrafenstand, ohne vorher den Reichsadel oder Reichsfreiherrnstand erhalten zu haben; die „jura cancellariae“ bzw. „jura subscriptionis“ (seit dem 17. Jhdt.) sind Taxen für die sogenannten Regalien, die der Vizekanzler und die Sekretäre erhielten; das „Kapselgeld“ wurde seit 1658 für die Goldbulle (großes und mittleres Siegel) gezahlt; das „Libellgeld“ von 12 Gulden war für Urkunden in Buchform zu zahlen |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1829 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1017153 |
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