AT-OeStA/HHStA HS W 136 Gründthabende bestendige Defension vnd Schutzwehr dieser Bibersteinischen wohlerhaltenen Jurisdiction, Bottmessigkeitten, Herrligkeitten vnd Gerechtigkeitten, Sonderlich aber des wohlhero gebrachten Vhralten Hofgerichts vnd Manngerichts Sambt desselben Freyheitten vnd Tegli

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA HS W 136
Titel:Gründthabende bestendige Defension vnd Schutzwehr dieser Bibersteinischen wohlerhaltenen Jurisdiction, Bottmessigkeitten, Herrligkeitten vnd Gerechtigkeitten, Sonderlich aber des wohlhero gebrachten Vhralten Hofgerichts vnd Manngerichts Sambt desselben Freyheitten vnd Teglich inn vnvorruckter Vbung stehenden gebreuchen, Gewonheitton, Actvvm vnnd Exercitii. Der Röm: Kay: Auch zue Hungern vnnd Böhemen Königlichen Mayest: vnserm allergnedigsten Herrn etc. Contra Den Itzigen Landtvogt dieses Marggraffthumbs Nider-lausitz, Herrn Jaroslawen Hern von Kolowradt etc. vnd desselben Vnerweislicher Angeben. Nicht In Vim probationis, sondern Cum Annexa Protestatione Solenni Allein auf Irer Maiest: etc. allergnedigstes begeren pro Informatione allervnderthenigst praesentiret vnd exhibiret. Forst. Montag nach Palmarum 1591. Jahns vnnd Abraham, Geuettern, Herren von Biberstein, zum Forst vnd Pforten.
Entstehungszeitraum:1591
Frühere Signaturen:Böhm 237; 60, Böhm. Mähr. Schles.
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)
Archivalienart:Handschrift (gebunden)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Beschreibstoff:Papier

Angaben zum Umfang

Umfang/Format:330 Blatt, Folioformat

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1621
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=13993
 

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