Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeSTA/HHStA UR FUK 2207, 2208, 2209 |
| Titel: | Erklärung Kaiser Franz II. über die Niederlegung der römischdeutschen Kaiserkrone und die Auflösung des Reichsverbandes |
| Entstehungszeitraum: | 06.08.1806 |
| Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
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Angaben zum Kontext |
| Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Regest: | Beginnend mit der französischen Revolution 1789 und den anschließenden Koalitionskriegen sowie durch den schon länger schwelenden preußischösterreichischen Antagonismus war auch das Alte Reich immer mehr in die Krise geraten und den Anforderungen der Zeit nicht mehr gewachsen. Weder konnte es der modernen Kriegsführung einen adäquaten Widerstand bieten, noch seinen Mitgliedsländern ausreichend Schutz gewähren. Die Auflösungstendenzen, die zwar schon im ganzen 18. Jahrhundert latent vorhanden waren, erfuhren ab 1797 eine dramatische Beschleunigung, als die Gebiete links des Rheins abgetreten werden mussten und der Kurfürst von Mainz und Erzkanzler des Reiches von seinem Sitz und Kernland vertrieben wurde. Die weiteren Keulenschläge, wie die vernichtende Niederlage gegen Frankreich 1805, die Lossagung des Rheinbundes vom Reich 1806 und die Drohung einen Norddeutschen Bund zu gründen, ließen dem Wiener Hof keinen Spielraum mehr. Unter dem massiven französischen Druck blieb Kaiser Franz II. nichts weiteres übrig, als hier zum letzten Mal den Titel und das Siegel eines römisch-deutschen Kaisers zu gebrauchen, die Kaiserkrone niederzulegen und den Reichsverband für aufgelöst zu erklären. Mit wohl durchdachten und juristisch ausgefeilten Worten wurde ein Dokument veröffentlicht, das weder von Abdankung noch von Verzicht sprach, sondern von der Niederlegung der kaiserlichen Würde und dem damit erloschenen Reich. Damit sollte das etwaige Fortführen des Kaisertums unter Napoleon unmöglich gemacht werden. Ebenso wurden die Verbindungen der österreichischen und böhmischen Länder mit dem Reich gelöst und ihre Einheit mit den übrigen Erbländern im Österreichischen Kaisertum bekräftigt. In einer weiteren Erklärung, die der ersten beigebunden wurde, löste Kaiser Franz II. die Reichsverwaltung auf, wobei er jedoch betonte, dass das Personal, soweit möglich, in die österreichische Verwaltung eingegliedert werden würde. Lediglich das Personal des Reichskammergerichts werde in die Obhut der Kurfürsten und Stände entlassen. |
| Aussteller: | Kaiser Franz II. |
| Ort: | Wien |
| Umfang/Format: | 38 x 24 cm (geschlossen), Papierlibell in rotem Samteinband, 10 Blätter |
| Sprache: | Deutsch |
| Siegel: | Siegel des Ausstellers in vergoldeter Metallkapsel an Goldschnur; 2 Lacksiegel unter schwarz-gelber Seidenschnur |
| Beschreibstoff: | Papier |
| Ansichtsbild: |
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Angaben zur Benutzung |
| Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
| Reproduktionsbestimmungen: | Digitalisat |
| Zugangsbestimmungen: | Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. |
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Angaben zu verwandtem Material |
| Veröffentlichungen: | Gottfried Mraz, Österreich und das Reich 1804-1806. Ende und Vollendung (Wien 1993); Michael Göbl, in: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Altes Reich und Neue Staaten 1495 bis 1806. Katalognr. III. 123, S. 244-246, Abb. auf S. 245. |
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Deskriptoren |
| Einträge: | Franz II (1768-1835), Deutschland, Kaiser (12.02.1768-02.03.1835) (Person\Herrscher) |
| Wien (Ort\Österreich\Politische Struktur (aktuell)) |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1836 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Nicht möglich |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1554667 |
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