AT-OeStA/AVA Justiz Justiz, 1525 (ca.)-1945 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AVA Justiz
Titel:Justiz
Entstehungszeitraum:ca. 1525 - 1945
Entstehungszeitraum, Anm.:Der Hauptteil der Quellen endet mit 1918, einige Reihen reichen bis 1945
Stufe:Bestandsgruppe

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Kaiser Maximilian I. war es, der an seinem Hof ein Behördensystem schuf, in dem auch eine „Schreibstelle“ fungierte, welche die gefaßten Beschlüsse des Monarchen und seiner obersten Zentralstellen auszufertigen und weiterzuleiten hatte: die Hofkanzlei. Unter den späteren österreichischen Landesfürsten und Kaisern Ferdinand I. und Maximilian II. (1527–1576) wurde die Geschäftstätigkeit der Hofkanzlei weiter ausgebaut und es entwickelten sich allmählich die böhmische, die ungarische und österreichische Abteilung als selbständige, unabhängige Organe. So wie die Hofkanzlei als Zentralorgan für Österreich ob und unter der Enns (Nieder- und Oberösterreich), Innerösterreich (Steiermark, Kärnten, Krain und die Länder bis zur Adria) und Tirol mit den Vorlanden amtierte, verwaltete in gleicher Weise die böhmische Hofkanzlei die Länder der böhmischen Krone (Böhmen, Mähren, Schlesien). Maria Theresia vereinigte die beiden Kanzleien und schuf das „Directorium in publicis et cameralibus“ (seit 1762 in die „Vereinigte Böhmisch-österreichische Hofkanzlei“). Diese Kanzlei bildet mit Ausnahme der ungarischen Länder unter verschiedenen Namen und öfter wechselnden Kompetenzen bis zum Jahre 1848 die oberste Zentralstelle der politischen Verwaltung. Zu den seinerzeitigen Agenden gehörten u. a. auch Angelegenheiten der Landwirtschaft, des Sanitätswesens, des Handels und Gewerbes, des Steuer- und Abgabenwesens, der Justizbehörden, der Gesetzgebung, des Bürgermilitärs und ähnliches. Aus der Vereinigten Hofkanzlei ging nach 1848 das Ministerium des Innern hervor, wobei die einschlägigen Agenden nunmehr an die ebenfalls neugegründeten Fachbehörden, die Ministerien des Handels, des Ackerbaus (Landwirtschaft), der Justiz und der Finanzen abgegeben wurden.
Archivierungsgeschichte:Das Justizarchiv war 1896 offiziell im Justizministerium ins Leben gerufen worden und betreute es vor allem das Schriftgut der 1749 gegründeten Obersten Justizstelle, die noch keine klare Trennung zwischen Verwaltung und Rechtsprechung bewirkte. Seit 1848 fiel die Justizverwaltung dem neugeschaffenen Justizministerium zu, die Rechtsprechung in oberster Instanz oblag nunmehr dem Obersten Gerichtshof. Das für die österreichische Rechtsgeschichte so bedeutende Archiv enthält unter anderem die kommissionellen Beratungen zum Codex Theresianus (Theresianisches Gesetzbuch, Vorläufer des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches), zur Constitutio Criminalis Theresiana (Theresianische Halsgerichtsordnung, eine Sammlung von Strafrechts- und Strafprozeßvorschriften), zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, zur Gesetzgebung im allgemeinen, weiters Fideikommißakten. Der Archivkörper wird ergänzt durch die in zwei Fonds gegliederte Patentesammlung, die sogenannte Alte Miscellanea (gemeint ist damit eine vermischte Sammlung von Privilegien aller Art, sowohl im Original, als auch als Abschrift) und die jüngere Patentesammlung. In zwei Reihen sind darin Patente, Hofkanzleidekrete, Cirkulare und Privilegien im Original oder in Abschrift enthalten. Die Akten des Justizministeriums selbst betreffen alle Felder der Justizadministration, einschließlich Gefängniswesen und Strafvollzug, und reichen von 1848 bis 1945.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Bestände: Oberste Justizstelle, Patentesammlung, Justizministerium Präsidium, Justizministerium Allgemein (Signatur I bis Signatur VI), Oberstaatsanwaltschaft Wien, Staatsanwaltschaft beim OLG Wien, Staatsanwaltschaft beim OLG Linz, Staatsanwaltschaft beim OLG Graz
Ordnung und Klassifikation:Siehe die Ausführungen bei den einzelnen Beständen und Teilbeständen

Angaben zur Benutzung

Findhilfsmittel:Siehe die Ausführungen bei den einzelnen Beständen und Teilbeständen
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1975
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1573
 

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