AT-OeStA/AVA Justiz OJSt Oberste Justizstelle, 1749-1848 (ca.) (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AVA Justiz OJSt
Titel:Oberste Justizstelle
Entstehungszeitraum:1749 - ca. 1848
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Oberste Justizstelle
Verwaltungsgeschichte:Ein Archiv im heutigen Sinne dürfte es bei der Obersten Justizstelle niemals gegeben haben.
Wohl war mit der am 9. Mai 1749 durch Maria Theresia ins Leben gerufenen Obersten Justizstelle – wenigstens vorübergehend – ein Archiv verbunden, nämlich das Deutsche Lehensarchiv, aber das eigentliche Aktenlager dieser Behörde bildete nur seine Registratur.
Vermutlich wurde bei der Trennung der Justiz von der Verwaltung mit den Feudalien auch das dazugehörige Lehensarchiv von der Obersten Justizstelle übernommen, so dass erst im Rahmen der neu errichteten Obersten Justizstelle das so genannte Lehensarchiv geschaffen wurde, während sich diese Hofstelle selbst für den eigenen Bedarf schon von Anfang an mit einer Registratur begnügen musste.
Die Vereinigung des „Deutschen Lehensarchivs“, wie es genannt wurde, mit der Obersten Justizstelle war aber nur von kurzer Dauer.
Das Deutsche Lehensarchiv wurde der Obersten Justizstelle schon nach zwei Jahren wieder weggenommen und dem Direktorium in Publizis et Cameralibus zugewiesen, so dass der Obersten Justizstelle fortan nur mehr seine eigene Registratur verblieb.
Bekanntlich hat das Patent vom 15. März 1848 die ersten Revolutionszugeständnisse bestätigt, zugleich aber auch die Erlassung einer Konstitution zugesichert. Die unmittelbare Folge war die Bildung eines Ministerrates, beschlossen am 17. März, und damit auch die Errichtung eines Justizministeriums. Die Oberste Justizstelle solle von nun an nur mehr als Gerichtsstelle amtshandeln, während die Justizadministration an das neue Ministerium überzugehen hätte. An der Hofkommission in Justizgesetzsachen wurde zunächst nicht gerüttelt. Aber auch an dem Organismus der Obersten Justizstelle änderte die plötzliche Trennung des Richteramtes von der Administration anfänglich nur wenig. Dieses Wenige bestand darin, dass an die Oberste Justizstelle gerichtete Eingaben, soweit sie das Administrationsverfahren betragen, von dieser Hofstelle an das vorerst nur dem Namen nach bestehende Justizministerium weitergeleitet wurden, während dasselbe Justizministerium seine Angelegenheiten nur unter einem anderen Titel von den bisherigen Justizhofräten besorgen ließ, und der Präsident der Obersten Justizstelle, Graf Taaffe, mit A.H. Kabinettsschreiben vom 20. März zum Justizminister ernannt, seinen Posten von nun an unter zwei Amtstiteln weiterbekleidete, dies freilich mit dem Unterschied in der Funktion, dass er während der 33 Tage seiner Ministerschaft den Beratungen der Obersten Justizstelle, wie die Sitzungsprotokolle ausweisen, nur im ersten Senat und nur dann präsidierte, wenn es sich um legislative oder administrative Angelegenheiten handelte. Nach seiner Enthebung von dem Posten eines Ministers gab sich Graf Taaffe wieder seinem richterlichen Berufe hin und erlebte bald in dieser Eigenschaft als Richter die Umwandlung seines Postens in den eines Präsidenten des Obersten Gerichtshofes. Erst seinem Nachfolger im Ministerium, Franz Freiherrn von Sommaruga, gelang es, auf Grund eines Gutachtens noch der alten Obersten Justizstelle eine provisorische „Vorschrift über den Wirkungskreis des Justizministeriums und dessen Verhältnis zu den Gerichtsbehörden“ zustande zu bringen und im Ministerrat durchzusetzen, aber dessen Nachfolger, Dr. Alexander Bach, unterzog den Entwurf noch einigen Änderungen, bevor er unter dem 19. August 1848 für denselben die A.H. Genehmigung erwirkte. Erst mit dieser Vorschrift war die definitive Trennung zwischen Ministerium und Oberster Justizstelle vollzogen.
Archivierungsgeschichte:Die Registratur der Obersten Justizstelle befand sich im Hofkanzleigebäude in der Wipplingerstraße. Dort verblieb sie, auch nachdem die Hofstelle von dort in das gräfliche Gatterburg´sche Haus in der oberen Bäckerstraße übersiedelte. Erst im November 1839 kam sie im fürstlich Liechtenstein´schen Häuserkomplexe in der Löwelstraße wieder mit der zwischenzeitlich wiederholt ihren Standplatz gewechselt habenden Obersten Justizstelle zusammen.
Durch die Übernahme des Justizarchivs in den Jahren 1919 und 1920 wurde das im Ministerium des Innern, Judenplatz, angesiedelte Archiv in „STAATSARCHIV DES INNERN UND DER JUSTIZ“ umbenannt.
Es folgte die Übernahme weiterer Bestände aus anderen Ministerien, das zu einem zunehmenden Platzproblem im Ministerialgebäude am Judenplatz führte, wobei einige Aktenbestände bereits in Ausweichquartieren, wie in der Stiftkaserne, untergebracht wurden. 1924 übersiedelte das Archiv des Innern und der Justiz schließlich in den Justizpalast am Schmerlingplatz, doch blieben die Ausweichquartiere nach wie vor notwendig, was zumindest diese Bestände vor dem Justizpalastbrand 1927 gerettet hat. Nach 1927 wurden die nicht durch den Brand vollkommen zerstörten Akten des Ministeriums des Innern und der Obersten Justizstelle zwischenzeitlich in der Stiftskaserne gelagert, bevor man im Jahr 1938 schließlich im Palais Pallfy, Wallnerstraße 6 und 6a geeignete Archivräumlichkeiten beziehen konnte. 1938 erfolgte schließlich auch die Abgabe der Registratursakten des Justizministeriums ab 1848 an das Archiv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Teilbestände: Hofkommissionen, Alte Miscellanea, Ratsprotokolle, Böhmischer Senat, Dalmatinischer Senat, Galizischer Senat, Innerösterreichischer Senat, Lombardo-venezianischer Senat, Niederösterreichischer Senat, Tiroler Senat, Venezianischer Senat,
Ordnung und Klassifikation:Siehe die Ausführungen bei den einzelnen Teilbeständen

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Zu den einzelnen Teilbeständen maschingeschriebene Verzeichnisse, teilweise Protokolle und Indices erhalten.

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Maasburg Friedrich, Geschichte der Obersten Justizstelle in Wien (1749-1848), Prag 1891; Spehar Herbert, Das Justizministerium (Von der Obersten Justizstelle zum Bundesministerium für Justiz). In: 200 Jahre Rechtsleben in Wien, Advokaten, Richter, Rechtsgelehrte, Katalog der 96. Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, 1985, S. 118-123.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Brandakten, eine Benutzung kann nur nach Bewertung des Erhaltungszustandes erfolgen.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1878
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1574
 

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