AT-OeStA/AVA Justiz JM Justizministerium, 1849-1939 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/AVA Justiz JM
Titel:Justizministerium
Entstehungszeitraum:1849 - 1939
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Justizministerium
Verwaltungsgeschichte:Den Anstoß zur Errichtung des Justizarchivs gab eine Note des damaligen Ministers des Innern, Graf Kielmannsegg, vom 18. August 1895, worin die zu jener Zeit vom Archivrat formulierten und A.H. genehmigten Grundsätze für den staatlichen Archivdienst in Österreich dem Justizministerium mitgeteilt wurden.
Diese Note verfolgte den Zweck, nicht nur die erfolgte Organisierung des Archivdienstes im Ministerium des Innern bekannt zu geben, sondern auch die Erlassung einer gemeinsamen Ministerialverordnung über den in den übrigen staatlichen Archiven einzurichtenden Dienst in Anregung zu bringen. Damit sollte zugleich der Anstoß gegeben werden, dass insbesonders die Zentralstellen – dem Wunsche des Archivrates folgend – endlich einmal die Ordnung der Archivbestände ihres Ressorts in Angriff nehmen.
Tatsächlich zögerte das Justizministerium keinen Augenblick mit der Errichtung eines Archivs um dadurch auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die österreichische Rechtsgeschichte in den Studienplan der juristischen Fakultäten eingeführt wurde
Am 2. Mai 1896 erging eine Note an das Präsidium des Obersten Gerichtshofes und Kassationshofes, wo um die Zustimmung gebeten wird, dass von den dort befindlichen Akten der Obersten Justizstelle jene, welche nicht die Judikatur und die Personalien jener Hofstelle betreffen, abgesondert und an das neu zu errichtende Archiv im Justizministerium übertragen werden.
Gleichzeitig wurde beim Finanzministerium eine Aktion eingeleitet, um für eine künftige Unterbringung des Archivs die Überlassung mehrerer Souterrain-Lokalitäten zu erlangen.
Die Antwort des Präsidiums des Obersten Gerichtshofes vom 6. Juni 1896 stimmte zwar grundsätzlich der Übertragung von Archivalien des Obersten Gerichtshofes an das Archiv des Justizministeriums zu, lässt aber die Frage offen, was zu übertragen wäre.
Nach einer zwischen dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Dr. v. Stremayr, und dem Fachreferenten im Justizministerium, Sektionsrat Dr. v. Pitreich, abgehaltenen Besprechung wurde dem Obersten Gerichtshof mit Note des Justizministeriums vom 14. Juli 1896, gezeichnet von Minister Graf Gleispach, der Vorschlag gemacht, dass dem mit der Leitung des Archivs im Justizministeriums betrauten Gerichtsadjunkten Dr. Binder die Durchsicht und Inventarisierung der Archivalien der bestandenen Obersten Justizstelle übertragen, und mit dieser Arbeit im Oktober 1896 begonnen werde.
Nach Sichtung eines Teiles des Materials sollten Vorschläge über die Grundsätze erstattet werden, nach denen bei der Übertragung der Akten in das Justizministerium zu verfahren wäre. Beigefügt wurde, dass von Seite des Justizministeriums kein Bedenken vorliege, auch Akten in das Ministerialarchiv zu übernehmen, welche Personalien oder die Judikatur betreffen, insofern deren Aufbewahrung auf historischem Interesse beruhe.
Gleichzeitig wurde dem Gerichtsadjunkten Dr. Binder die Leitung des Archivs im Justizministerium übertragen, und derselbe in dieser Eigenschaft dem Chef der legislativen Sektion unterstellt. In diesem Zusammenhang wurde endlich die Zuweisung aller auf das Archivwesen bezüglich Akten an das Department XVI. des Justizministeriums verfügt.
Es bestand die Absicht, nicht nur die Akten der aufgelassenen Obersten Justizstelle in einem Archiv zusammen zu fassen, sondern diesem auch noch die älteren, archivwürdigen Registraturbestände des Justizministeriums einzuverleiben und das Jahr 1859 bzw. 1866 als Archivgrenze festzusetzen.
Mit der Leitung dieses neuen Archivs wollte man nur einen Richter und nicht einen Archivar betrauen. Erforderten
doch die Aufgaben, die einem Archivar auf diesem Posten bevorstanden vor allem gründliche Kenntnisse in allen Zweigen der Rechtswissenschaft und weniger in der allgemeinen Geschichte und in den Archivhilfswissenschaften, so dass es für wichtiger angesehen werden konnte, einen Juristen an diese Stelle zu berufen als einen fachwissenschaftlich ausgebildeten Historiker.
Archivierungsgeschichte:Mit Note vom 9. September 1896 gab der Präsident des Obersten Gerichtshofes sein Einverständnis, dass dem k.k. Gerichtsadjunkten Dr. Josef Binder die Durchsicht und Inventarisierung der Archivakten der bestandenen Obersten Justizstelle übertragen und mit dieser Arbeit im Oktober selben Jahres begonnen werden kann.
Mit Note vom 18. Dezember 1896 verständigte das Justizministerium den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, dass an Stelle des Gerichtsadjunkten Dr. Binder der Sektionsrat Dr. Beranek mit der Leitung des Archivs betraut und ihm auch die Durchsicht und Inventarisierung der Archivalien der Obersten Justizstelle übertragen worden sei.
Im Jahre 1897 erfolgte der Abtransport der Archivbestände des Obersten Gerichtshofes an das neu gegründete Justizarchiv. Abgegeben wurden die Akten und Bücher der Obersten Justizstelle bis 1844, dazu noch das vollständige Material der Gesetzgebungskommissionen, das sogenannte Hofkommissionsarchiv. Die Registratur des Justizministeriums hat an das Archiv nichts abgegeben. In den Jahren 1897 – 1908 wurde das wichtige und für die Geschichte der neuesten österreichischen Rechtsgeschichte geradezu unentbehrliche Material der Gesetzgebungskommissionen geordnet und wegen seines hohen Wertes in Kartons eingelegt. Hofrat Dr. Beranek, Bezirksrichter Dr. Robert Bartsch und Richter Dr. Milan haben diese Ordnungsarbeiten durchgeführt. Seit 1. März 1912 stand dem Archiv auch ein Diener zur Verfügung. Seine Bestellung erfolgte, weil sich die Notwendigkeit ergab, durch kontinuierliches Heizen besonders an kalten und feuchten Tagen sowie durch regelmäßiges Lüften den Zustand des etwas modrigen Lokals zu bessern.
Mit dem Ausbruch des Weltkrieges wurden die Arbeiten unterbrochen, ohne je wieder aufgenommen zu werden. Noch unmittelbar vor dem Krieg wird als Leiter des Archivs Ministerialrat Dr. Gall genannt. Er sowohl als auch sein Vorgänger Dr. Beranek versahen ihre Archivarstätigkeit nur im Nebenamt. Während des Krieges verschwindet auch dieses und übrig bleibt nur das Archivreferat in der Justizadministration. Der Zusammenbruch der Monarchie machte eine vollständige Neuregelung des österreichischen Archivwesens notwendig. Zu dieser Neuregelung gehörte insbesonders die Umwandlung des seit den 1890ern bestehenden Allgemeinen Archivs des Ministeriums des Innern in ein zusammenfassendes Zentralarchiv der keine eigenen organisierten Archive besitzenden Ministerien. Durch die Übernahme des Justizarchivs in den Jahren 1919 und 1920 wurde das im Ministerium des Innern, Judenplatz, angesiedelte Archiv in „STAATSARCHIV DES INNERN DER JUSTIZ“ umbenannt.
Es folgte die Übernahme weiterer Bestände aus anderen Ministerien, das zu einem zunehmenden Platzproblem im Ministerialgebäude am Judenplatz führte, wobei einige Aktenbestände bereits in Ausweichquartieren, wie in der Stiftkaserne, untergebracht wurden. 1924 übersiedelte das Archiv des Innern und der Justiz schließlich in den Justizpalast am Schmerlingplatz, doch blieben die Ausweichquartiere nach wie vor notwendig, was zumindest diese Bestände vor dem Justizpalastbrand 1927 gerettet hat. Nach 1927 wurden die nicht durch den Brand vollkommen zerstörten Akten des Ministeriums des Innern und der Obersten Justizstelle zwischenzeitlich in der Stiftskaserne gelagert, bevor man im Jahr 1938 schließlich im Palais Pallfy, Wallnerstraße 6 und 6a geeignete Archivräumlichkeiten beziehen konnte. 1938 erfolgte schließlich auch die Abgabe der Registratursakten des Justizministeriums ab 1848 an das Archiv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Verwaltungsakten der Zentralbehörde
Ordnung und Klassifikation:Allgemeine Reihe:
Signatur I: Legislative Angelegenheiten
Signatur II: II Genus: Gerichtsorganisation; II Zentralbehörden, Strafanstalten, Advokaten und Notare; nach 1924 Fortsetzung bei Signatur II/15 Strafanstalten
Signatur III: Personalangelegenheiten der Gerichte; Fortsetzung nach 1924 bei Personalangelegenheiten
Signatur IV: Druckschriften, Pressenangelegenheiten; nach 1918 in Signatur VI weiter.
Signatur V: Zivilrechtssachen
Signatur VI: Strafsachen
Strafvollzugsanstalten: Fortsetzung der Signatur II nach 1924 hinsichtlich der Strafanstalten
Personalangelegenheiten: Fortsetzung der Signatur II und III nach 1924

Anmerkungen zu den Subsignaturen:
Vz. = Verzeichnis: Kennzeichnung von Untergruppen einer Signatur. Die Bedeutung der einzelnen Vz. siehe bei den jeweiligen Signaturen.
Post = Postnummern: Akt eines bestimmten Zeitraumes werden in Postnummern zusammengefasst. Ein Postnummernverzeichnis befindet sich in dem Karton mit der Postnummer 1. Jeder Akt hat zusätzlich zur Aktenzahl eine Postnummer, die seinem Standort in den Kartons einer Signatur festlegt. Die Postnummer selbst kommt dabei der Grundzahl gleich, Nachakten haben Unterpostnummern z.B. Post 70/1

Bedeutung der Subsignaturen siehe bei den einzelnen Signaturen!

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Der Bestand ist gemäß Bundesarchivgesetz (BGBl. I/162/1999) in Zusammenhang mit der Benutzerordnung des Österreichischen Staatsarchivs in der jeweils gültigen Fassung zugänglich. Da es sich auch um personenbezogenes Schriftgut auch eventuell noch lebender Personen handeln kann, werden ab etwa dem Jahr 1936 ganze Kartons bestimmter Signaturen nicht zur Benutzung ausgegeben bzw. ist für die Akteneinsicht späterer Jahre eine Vollmacht des Betroffenen oder ein Todesnachweis (Parte, Zeitungsausschnitte etc.) vorzulegen.
Sprache:Deutsch
Findhilfsmittel:Protokolle und Indices, Maschinschriftliches Verzeichnis
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1969
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1591
 

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