AT-OeStA/HHStA UR AUR 5296 Erzbischof Friedrich von Salzburg bekennt, das er Ulrich von Weispriach und seinem Bruder Heinrich 200 Mark Aquileier Pfennig wegen des im erzbischöflichen Dienst im Streit zu Bayern genommenen Schadens und ihrer Gefangenschaft schuldig geworden und sie hiefür auf die Ve

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR 5296
Titel:Erzbischof Friedrich von Salzburg bekennt, das er Ulrich von Weispriach und seinem Bruder Heinrich 200 Mark Aquileier Pfennig wegen des im erzbischöflichen Dienst im Streit zu Bayern genommenen Schadens und ihrer Gefangenschaft schuldig geworden und sie hiefür auf die Veste Ramingstein mit der gewöhnlichen Burghut behaust habe, die sie und ihre Erben so lange innehaben sollen, bis die 200 Mark ausgerichtet sind. Sie dürfen wider den Erzbischof und seine Kirche nichts unternehmen und haben die Burg dann wieder unweigerlich herauszugeben.
Entstehungszeitraum:15.10.1324
Entstehungszeitraum, Anm.:des montags vor sand galli tag do man zalt von christes geburd 1324 iar
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 8/37; Salzburg Erzstift
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Erzbischof Friedrich von Salzburg
Empfänger/Vertragspartner:Ulrich von Weispriach und sein Bruder Heinrich
Ort:Salzburg
Sprache:Deutsch
Siegel:1 anhangendes Siegel, fehlt
Beschreibstoff:Pergament

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Martin, Regesten III Nr. 465; Reg. Erben, Mühldorfer Ritterweihen 94 n. 28.
Website:http://monasterium.net/mom/AT-HHStA/SbgE/AUR_1324_X_15/charter
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA UR AUR 5295 Ulrich und Heinrich von Weispriach beurkunden, dass ihnen Erzbischof Friedrich von Salzburg 200 Mark Aglaier Pfennig wegen des im erzbischöflichen Dienst im Streit zu Bayern genommenen Schadens und ihrer Gefangenschaft schuldig ist und sie hiefür auf die Veste Ramingstei
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1354
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1652567
 

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