AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiquissima 1-1-32 Kaiser Karl V. befiehlt dem Landgrafen Philipp von Hessen die Ganerben des Geschlechts von Buchseck und von Trahe im Buchsecker Teil nicht mit Türkensteuern zu beschweren, da sie allein dem Heiligen Römischen Reich unterstehen, Speyer 28.09.1532, 1

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiquissima 1-1-32
Titel:Kaiser Karl V. befiehlt dem Landgrafen Philipp von Hessen die Ganerben des Geschlechts von Buchseck und von Trahe im Buchsecker Teil nicht mit Türkensteuern zu beschweren, da sie allein dem Heiligen Römischen Reich unterstehen, Speyer 28.09.1532
Entstehungszeitraum:26.09.1532
Stufe:Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Unterteilung/Enthält:Fol. 32 recto bis 33 verso
 

Deskriptoren

Einträge: Speyer (Ort\Deutschland\Politische Struktur\Rheinland-Pfalz)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1562
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=1696496
 

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