Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia OR 451-1 |
| Titel: | Henle contra Holzapfel; Gesuch um Appellationsverfahren gegen Urteile des Magistrats der Reichsstadt Augsburg wegen einer Schuldforderung auf Grundlage eines Wechselbriefs und einer angestrengten Gegenklage |
| Entstehungszeitraum: | 1781 - 1782 |
| Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1778 - 1780 |
| Darin: | Wechselbrief des Franz Wilhelm Holzapfel über 1360 Gulden, Augsburg 1778 08 18; Protokollauszug zur Verhandlung vor dem Augsburger Magistrat, 1779 09 23; Urteil des Magistrats der Reichsstadt Augsburg, 1779 11 01 (Abschrift); Urteil des Magistrats der Reichsstadt Augsburg, 1779 11 19 (Abschrift); Ratsverlass der Reichsstadt Augsburg, 1780 05 30; Gutachten der Juristenfakultät der Universität Tübingen, 1781 03 03; Urteil des Augsburger Magistrats, (Abschrift); 1781 04 03; Urteil des Augsburger Magistrats, 1781 09 25 (Abschrift); Urteil des Augsburger Magistrats, 1781 10 11 (Abschrift) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Jakob und Wolf Henle, Schutz- und Handelsjuden zu Fürth |
| Beklagter/Antragsgegner: | Franz Wilhelm von Holzapfel, Senator, Stadtgerichtsassessor und Deputierter des Münzamtes der Reichsstadt Augsburg, und der Magistrat zu Augsburg als Judicem |
| RHR-Agenten: | Johann Georg Urban Joseph Anton Kieninger |
| Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | appellationis in puncto debiti, modo reconventionis |
| Gegenstand - Beschreibung: | Im Jahr 1778 veräußerten die Brüder Jakob und Wolf Henle juwelenbesetzte Ringe an Franz Wilhelm von Holzapfel gegen einen Wechselbrief über 1360 Gulden. Nach Ablauf der vereinbarten Jahresfrist verweigerte dieser die Bezahlung und bestritt die Rechtmäßigkeit dieses Geschäfts. Mit der Begründung, dass er bei dessen Abschluss noch minderjährig gewesen sei und ihn der Kauf enorm geschädigt habe, reichte er beim Magistrat der Reichsstadt Augsburg eine Gegenklage ein. Jakob und Wolf boten eine Kautionszahlung an und setzten den Handelsmann Christian Friedrich Kilian als Bevollmächtigten ein. Der Magistrat urteilte im November 1779, dass eine Begleichung der Schuldforderung erst erfolgen müsse, wenn die beiden Juden eine tatsächlich vollzogene Zahlungsleistung gegenüber Franz Wilhelm von Holzapfel bewiesen. Gegen dieses Urteil beantragte deren Anwalt Christian Michael Fischer, Prokurator des Augsburger Stadtgerichts, eine Appellation, welche im Mai 1780 durch Ratsverlass angenommen wurde und woraufhin Revisionsurteile ergingen. Da diese jedoch nicht zur Bezahlung der Schulden führten, strengten Jakob und Wolf im Frühjahr 1781 ein Appellationsverfahren beim Reichshofrat an. Unterdessen führte der Magistrat der Reichsstadt Augsburg weitere Verhandlungen und fällte Urteile, worüber im Juli 1782 ein ausführlicher Bericht erstattet wurde. |
| Entscheidungen: | Fristgewährung, 1781 08 06 (Abschrift); Gegenbericht des Magistrats der Reichsstadt Augsburg 1782 07 11 (Abschrift) |
| Bemerkungen: | Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1812 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2123588 |
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