Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia OR 455-1 |
| Titel: | Berlin und Beteiligte contra Farrenbacher und Beteiligte; Gesuch um Appellationsverfahren gegen ein Urteil des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg wegen ausstehender Schuldforderung auf Grundlage eines Wechselbriefs |
| Entstehungszeitraum: | 1763 - 1764 |
| Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1751 - 1762 |
| Darin: | Auszüge aus dem Testament von Benjamin Löw, 1751 05 04; Wechselbrief von Löw Wolf an die Ordre von Mayer Berlin und Löw Kohn, Nürnberg 1756 07 11; Bescheid des markgräflichen Geleitsamts, Fürth 1763 08 30; Urteile des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg, 1763 11 26, 1763 12 09, 1764 02 28, 1764 03 24; Schreiben des Grafen von Pückler, Burgfarrenbach 1764 05 26 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mayer Berlin und Löw Kohn sowie Wolf Beermann Fränckels Witwe, Joseph Schnattacher und Rebecca Fräncklin, allesamt Juden zu Fürth |
| Beklagter/Antragsgegner: | Löw Wolf Farrenbacher, Hofjude der Grafen von Pückler und Dompropsteilich-Bambergischer Schutzjude zu Fürth, als Sohn des verstorbenen Farrenbachischen Brauhauspächters Benjamin Wolf Löw sowie das kaiserliche Landgericht Burggrafentums Nürnberg und das Brandenburg-Ansbachische Geleitamt zu Fürth |
| RHR-Agenten: | August Friedrich Anton Andrea (Fürth), Johann Philipp von Gullmann, Johann Christoph Bissing Christian Gottlieb von Stieve |
| Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | appellationis et nullitatis |
| Gegenstand - Beschreibung: | Im Jahr 1756 hatte Benjamin Wolf Löw bei den Fürther Juden Mayer Berlin und Löw Kohn sowie Wolf Beermann Fränckels Witwe, Joseph Schnattacher und Rebecca Fräncklin Schulden in Höhe von 6464 Gulden gemacht, die durch sieben Wechselbriefe gesichert waren. Nach dessen Tod erbte sein Sohn Löw Wolf Farrenbacher diese Schulden und leistete zunächst Tilgungszahlungen. Doch nach einiger Zeit präsentierte er seinen Gläubigern ein ihm durch das kaiserliche Landgericht des Burggrafentums Nürnberg gewährtes Moratorium. Daraufhin zogen die Kläger beim Brandenburg-Ansbachischen Geleitsamt zu Fürth Erkundigungen ein. Ihnen wurde mitgeteilt, dass Löw Wolf durch das väterliche Testament zum Alleinerben erklärt und die gesamte Verlassenschaft von jeglichem Zugriff seitens Privatpersonen oder Gerichten geschützt worden sei. Dennoch ersuchten die Kläger beim kaiserlichen Landgericht um einen Personalarrest gegen Löw Wolf zur Vollstreckung ihrer Forderung gemäß Wechselordnung. Das Landgericht entschied zunächst zu ihren Gunsten und wies bald darauf jedoch auf Drängen des Geleitsbeamten Meyer ihre Klage bis zum Ablauf des Moratoriums ab. Gegen dieses Urteil strengten die Kläger ein Appellationsverfahren beim Reichshofrat an, welches Ende 1763 eröffnet und im Juli 1764 mit einem Urteil abgeschlossen wurde. |
| Entscheidungen: | Fristgewährung, 1764 01 07 (Abschrift); Fristgewährung, 1764 03 13 (Abschrift); Verweis auf kaiserliches Urteil, 1764 07 05 (Entscheidungsvermerk) |
| Bemerkungen: | Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt. |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1794 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2123641 |
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