AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia OR 463-6 Fränckel contra Ellrodt; Bitte um kaiserliches Reskript wegen ausstehender Schuldforderung auf Grundlage eines Wechselbriefs, 1769 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia OR 463-6
Titel:Fränckel contra Ellrodt; Bitte um kaiserliches Reskript wegen ausstehender Schuldforderung auf Grundlage eines Wechselbriefs
Entstehungszeitraum:1769
Entstehungszeitraum, Streudaten:1766 - 1768
Darin:Wechselbriefe von Philipp Graf von Ellrodt zu Reipoltskirchen über 3000 und 2000 Gulden gegenüber Zacharias Fränckel, Bayreuth 1766 02 12 (Abschrift); Briefwechsel zwischen Zacharias Fränckel und Graf Philipp von Ellrodt zu Reipoltskirchen; 1766 Mai bis Dezember; Briefwechsel zwischen Zacharias Fränckel und Gräfin Sophia von Ellrodt zu Reipoltskirchen, 1768 November bis Dezember (Abschrift)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Zacharias Fränckel Junior, Handelsjude und Hoffaktor zu Fürth
Beklagter/Antragsgegner:Sophia, Gräfin von Ellrodt zu Reipoltskirchen
RHR-Agenten:Johann Heinrich Hermann, Johann Michael Stubenrauch; Gottlieb von Lyncker, Carl Jacob la Bonte
Christian Gottlieb von Stieve
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:rescripti puncto debiti cambialis
Gegenstand - Beschreibung:In den Jahren 1765 und 1766 hatte Philipp Graf von Ellrodt zu Reipoltskirchen insgesamt 5756 Gulden bei Zacharias Fränckel geliehen und diese Schuld in den folgenden Jahren nicht vollständig getilgt. Nach dessen Tod supplizierte Zacharias Fränckel daher um ein verschärftes kaiserliches Reskript gegen die verwitwete Gräfin Sophie von Ellrodt zu Reipoltskirchen zur Zahlung der ausstehenden Schulden. Ihr Anwalt stellte Fränckels Schuldforderungen in Frage, da dieser entgegen den Reichsgesetzen „more judaico“ Zinseszinsen erhoben habe und da der Reichshofrat nicht erstinstanzlich zuständig sei. Denn das Geschlecht der Ellrodt sei trotz Erwerb der reichsunmittelbaren Herrschaft Reipoltskirchen nach wie vor einem Landesherrn unterworfen. Der Reichshofrat bewilligte schließlich das erbetene Reskript, verringerte jedoch die Zinsschuld, indem er den üblichen Zinsfuß in Höhe von fünf Prozent zugrunde legte.
Entscheidungen:An Gräfin Sophia von Ellrodt zu Reipoltskirchen: Kaiserliches Reskript 1769 07 31 (Ausfertigung)
Bemerkungen:Die Verzeichnungsdaten wurden von Mitarbeitenden des Projekts "Die jüdischen Betreffe des Reichshofrats" zur Verfügung gestellt.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1799
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=2221716
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl