AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-6-7 Maximilian an die ungarischen Stände., 1490.04.19 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-6-7
Titel:Maximilian an die ungarischen Stände.
Entstehungszeitraum:19.04.1490
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:KM an die Versammlung der geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Barone, Herren, Ritter, Städte und anderer Stände des Königreichs Ungarn (reverendis, venerabilibus, devotis, illustribus, magnificis, nobilibus, fidelibus nostris dilectis prelatis, principibus, baronibus, militibus, militaribus, civitatibus, opidis ac reliquis statibus regni Hungarie ubilibet congregatis): KM glaubt (credimus), dass es den Ständen bekannt ist, dass sein Vater, der Römische Kaiser Friedrich [III.], nach dem Tod des König Ladislaus von allen Ständen des Königreichs Ungarn [zum König] gewählt wurde (ab universis statibus ipsius regni in Hungarie regem … eligeretur).1 Nur weil er mehr um die Sicherheit seiner Untertanen, als um seinen eigenen Vorteil besorgt war, hat er zur Zeit, als Unruhen ausgebrochen sind, Matthias (Mathiam), den Sohn des Statthalters (gubernator) von Ungarn, Johann (Johannis) [Hunyadi], als seinen eigenen Sohn adoptiert und es zugelassen, diesen an die Spitze des Königreichs Ungarn zu setzen (regno hac lege preponi sineret). Nach dessen Tod sollte Ungarn aber wieder an den Kaiser und dessen eigene männliche Nachkommen übergehen. Alle diesbezüglichen Aufzeichnungen und Urkunden (littere et inscriptiones) von Matthias selbst und dem Königreich Ungarn bezeugen dies im Namen seiner Erben und Nachfolger (testantur). Der Kaiser hat sich daher auch den Titel des Königs [von Ungarn] vorbehalten und wurde entsprechend von König Matthias, seiner Regierung und allen christlichen Fürsten in dieser Weise bezeichnet (appellata fuerat). Wer wenn nicht der Kaiser, auf dessen Seite das Recht steht, sollte nun, da Matthias gestorben ist, aufgrund der gültigen Urkunden befugt sein, KM als neuen König [von Ungarn] anzuerkennen (admittere licebit)? KM fordert die Stände daher auf, ihn an ihre Spitze zu stellen und ihn zu ihrem König zu ernennen und als ihren Herrscher zu ehren (uti regem suum venerari velint). Dies wird zur Ehre des allmächtigen Gottes, zur Linderung des Leids der Unterdrückten und zur Beendigung aller Kriege innerhalb des Königreichs führen. In der Folge werden dauerhafte Einheit, Frieden und Ruhe zwischen dem Römischen Reich und dem ungarischen Königreich eintreten. Von Natur aus gütig und gerecht, wird KM die Freiheiten und Privilegien der ungarischen Stände nicht nur bestätigen und bekräftigen (firmabimus et corroborabimus), sondern mit größtem Eifer mehren. Eingeschränkte oder abgeschaffte ständische Rechte will KM eilends wiederherstellen (restaurare festinabimus), die Stände nach ihrem Rat regieren und sich stets um den Schutz und die Vergrößerung des Reiches bemühen (finibus tutandis et augendis usque ad animam certabimus). Bei geeigneter Gelegenheit will er gegen den gemeinsamen Feind des christlichen Glaubens seine Waffen und Kräfte einsetzen (arma et vires nostras in communem christiane religionis nostre hostem convertere possimus). Die Stände werden seinen Ratschlägen und Ersuchen sicherlich zustimmen. Mit dem Beistand der Reichsfürsten und anderer Verbündeter hat KM Truppen gesammelt und will verderblichen Umtrieben mit starker Hand entgegentreten (perverse machinationi manu forti occurrere). KM will diese Angelegenheiten vor [den Ständen] nicht verbergen, damit sie mit umso größerer Kühnheit zugunsten seiner Rechte und zum Vorteil des Königreichs Ungarn handeln können und sich weder vor einer [auswärtigen] Macht noch vor Drohungen fürchten müssen. KM erwartet (recognoscemus), dass sie sich ihm, seinen Erben und Nachfolgern gnädig erweisen, indem sie ihm gewähren, was ihm rechtmäßig zusteht (quod nobis debetur concedetis). Damit werden sie den klaren und unbestreitbaren Willen ihrer Vorfahren erfüllen und ein neues Band ewiger Einheit und des Friedens knüpfen (perpetue unionis et pacis pignus creabitis). (Maximilian I. - RIplus Managing Maximilian (1493-1519) 2 n. 261)
Aussteller:König Maximilian
Empfänger/Vertragspartner:ungarische Stände
Ort:Innsbruck
Sprache:Latein
Ansichtsbild:
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Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:Maximilian I. - RIplus Managing Maximilian (1493-1519) 2 n. 261

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:fol. 15
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1520
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3004798
 

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