AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-6-10 Maximilian bevollmächtigt Hans von Reichenburg 500 Berittene in seinen Dienst zu nehmen., 1490.05.12 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 1-6-10
Titel:Maximilian bevollmächtigt Hans von Reichenburg 500 Berittene in seinen Dienst zu nehmen.
Entstehungszeitraum:12.05.1490
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:KM bekundet: KM erteilt Johann von Reichenburg, seinem Rat, (unnserm lieben getrewen Hannsen von Reichemburg, unnserm rate) wissentlich die Vollmacht (gantz volkomen macht und gewalt gegeben haben), Hauptleute, Rottmeister und Dienstleute des verstorbenen Königs Matthias Corvinus von Ungarn, (des durleuchtigisten fuersten, herren Mathiasen, kuenigen zu Hungern, unnsers lieben brueders loeblicher gedechtnuss) zu mustern, in seinen Dienst zu nehmen und für sie 500 Pferde zu bestellen. Was Johann von Reichenburg diesbezüglich unternimmt, geschieht mit KMs Zustimmung und gutem Willen. – KM fordert (wollen), dass Städte und Burgen sich [in Bezug auf die Handlungen des Reichenburgers] so verhalten, als wäre er selbst an dessen Stelle; ungeverlichen. (RIplus Managing Maximilian (1493-1519) 2 n. 264)
Aussteller:König Maximilian
Empfänger/Vertragspartner:Johann von Reichenburg
Ort:Ulm
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
  • 1
  • 2
    

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Website:RIplus Managing Maximilian (1493-1519) 2 n. 264

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:fol. 18
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1520
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3004801
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl