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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 51-9 Heldritt contra Pölnitz; Gesuche um Mandate zur Ausfolgung des väterlichen Erbes oder Einsetzung in das Gut Aschbach, 1622-1661 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 51 Bruchsal, Herterich, Hartingshausen, Selbitz, Herzberg, Heldritt, Hebenstreit, Hedeman, Stubenberg, Helissant, Heeser, Brandenburg, Helffmann, Herwoltzheimer, Härtel, Herbilstatt, 1553-1780 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 51-9 |
Titel: | Heldritt contra Pölnitz; Gesuche um Mandate zur Ausfolgung des väterlichen Erbes oder Einsetzung in das Gut Aschbach |
Entstehungszeitraum: | 1622 - 1661 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 51, Nr. 9 |
Darin: | Fürbittschreiben Herzog Johann Kasimirs von Sachsen-Coburg, 1623 01 23 (Ausf.), fol. 2r-3v; Urteile des kaiserlichen Landgerichts in Bamberg und des dortigen Hofgerichts: 1614 10 07 (inseriert in einer landrichterlichen Bestätigungsurkunde von 1616 11 08), fol. 8rv, ferner fol. 15r; 1615 02 10, fol. 10r-11v; 1616 04 29, fol. 12r; Das Reichskammergericht bestätigt die für Emilia Rosina von Bibra eingesetzten Vormünder, u. a. Georg Ernst Fuchs von Bischofsheim, und erklärt deren Pflichten (Inventar- und Rechnungsführung), 1587 08 22 (Abschr.), fol. 98rv (u. a.); Verzeichnis der von Georg Christoph von Bibra 1584 seiner Tochter Emilia Rosina hinterlassenen Güter sowie der Forderungen Heldritts, undat. (1626), fol. 85r-90r (u. a.); Notariatsinstrument. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Heldritt, Emilia Rosina von, geb. von Bibra, teilweise für sie: Heldritt, Stephan von, ihr Mann, später: ihre Erben |
Beklagter/Antragsgegner: | Pölnitz, Pankraz von, später: seine Erben |
RHR-Agenten: | Heldritt: Dummer Johann Pölnitz: Burgdorf, Jeremias Pistorius von (Vollmacht, 1626 07 24, Ausf., fol. 37r-38v) |
Gegenstand - Beschreibung: | Herzog Johann Kasimir von Sachsen-Coburg als Fürbitter, Stephan von Heldritt und später auch dessen Frau sowie deren Erben wenden sich mehrfach in folgender Sache an den Reichshofrat: Das kaiserliche Landgericht in Bamberg habe im Streit zwischen Pankraz von Pölnitz und Emilia Rosina von Heldritt um die Vormundschaft über deren väterliches Erbe 1614 10 07 entschieden, dass Pölnitz ein vollständiges Inventar dieses Erbguts übergeben und über die Vormundschaftszeit seines verstorbenen Schwagers Georg Ernst Fuchs von Bischofsheim vor Gericht Rechnung ablegen müsse. Das Gericht habe kurz darauf auch die Exekution dieses Urteils angeordnet. Pölnitz habe aber dem Urteil, auch nachdem er vor dem bischöflichen Hofgericht in Bamberg vergeblich dagegen appelliert habe, nicht gehorcht. Daraufhin habe Heldritt ihn vor dem genannten Landgericht wegen Nichtbeachtung des Urteils verklagt und um rasche Einweisung in das Erbe gebeten. Weil ihm diese nicht gewährt worden sei, rufe er den Reichshofrat an. 1625 ergeht ein Mandat sine clausula gegen Pölnitz, der dagegen vorbringt, dass seine Appellation seinerzeit nur abgewiesen worden sei, weil sein Anwalt die Fristen versäumt habe, und dass er sehr wohl Inventare und Rechnungen vorgelegt habe. Diese Einwände werden aber nicht anerkannt. Im Gegenzug beziffert die Klägerseite ihre Forderungen aus dem 1584 angefallenen Erbe auf ca. 68.000 Gulden und bittet darum, einer mit dem Bischof von Bamberg und Würzburg und dem Kurfürst von Sachsen zu besetzenden Kommission zu befehlen, ihr das pölnitzsche Gut Aschbach mit allen Nutzungsrechten zu übertragen, bis der Beklagte das Mandat befolgt. Stattdessen ergehen mehrmals Kommissionsaufträge an den Bischof von Würzburg bzw. Erzbischof von Mainz, die pölnitzschen Erben zur Befolgung des Mandats zu zwingen und Emilia Rosina bzw. deren Erben in das Gut einzusetzen. |
Entscheidungen: | Mandat sine clausula, Pölnitz soll dem Bamberger Urteil innerhalb von drei Monaten nachkommen und dies innerhalb von vier Monaten am Hof bezeugen, 1625 11 17 (Konz.), ferner (Abschr.), fol. 26r-28r (u. a.); Befehl an die pölnitzschen Erben, sich des Verkaufs der von Emilia Rosina prätendierten Erbgüter solange zu enthalten, bis der Streit darüber entschieden sei, 1628 11 20 (Konz.), fol. 131r-132r, ferner (Abschr.), fol. 170r-171v (u. a.); Befehl an Bischof Philipp Adolfs von Würzburg, die pölnitzschen Erben zur Befolgung des Mandats von 1625 11 17 zu zwingen, 1631 05 15 (Konz.), fol. 159r-150v, ferner (Abschr.) fol. 172r-173v; Erneuerung des Kommissionsauftrags an den Bischof von Würzburg und Kurfürst von Mainz Johann Philipp, 1652 04 19 (Konz.), ferner (Abschr.), fol. 175r-176r; Desgl. 1661 07 04 (Konz.), fol. 199r-200v. |
Umfang: | Fol. 1-201 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286759 |
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