Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 52-9 |
Titel: | Hermann contra Brandenburg-Ansbach, Markgraf; Bitte um Entlassung des wegen Wildereiverdachts festgenommenen Ehemanns und der Söhne sowie um Schadensersatz für gewaltsame Hausdurchsuchung |
Entstehungszeitraum: | 1720 - 1721 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 51, Nr. 24 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hermann, Anna Maria |
Beklagter/Antragsgegner: | Brandenburg-Ansbach, Markgraf |
Gegenstand - Beschreibung: | Hermann führt aus, auf Befehl der brandenburgisch-ansbachischen Regierung seien ihr Mann Michael und ihre beiden Söhne von 20 Bewaffneten aus ihrem Haus in Randenweiler bei Dinkelsbühl verschleppt und zuerst in Crailsheim und dann in der Festung Wülzburg inhaftiert worden. Bei der gewaltsamen Durchsuchung ihres Hauses seien außerdem Sachen im Wert von 300 Gulden weggenommen worden. Die Gegenpartei berichtet, obwohl sie gute Gründe gehabt hätte, die drei Männer wegen Wilderei mit peinlicher und längerer Strafe zu belegen, habe sie diese nur wegen Unfugs inhaftiert und inzwischen auch wieder frei gelassen. Hermann moniert daraufhin, dass man ihr die Sachen nicht zurückgegeben und den Schaden nicht ersetzt habe. Um dieses gerichtlich durchzusetzen, benötige sie ein Verhörprotokoll, welches das Stift Ellwangen im Auftrag der Stadt Dinkelsbühl geführt habe. Die Herausgabe sei ihr aber verweigert worden. Auf ihre Bitte um einen Herausgabebefehl an das Stift Ellwangen hin wird entschieden, dass sie zunächst einmal Belege über die verweigerte Herausgabe des Protokolls vorlegen soll. |
Umfang: | Fol. 1-19 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286775 |
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