AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 53-5 Hauslaib, Lorenz; Beratung zwischen Reichshofrat, Hofkammer und Kaiser über die Vollstreckung des Testaments des Regensburger und kaiserlichen Rats Lorenz Hauslaib, 1625-1626 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 53-5
Titel:Hauslaib, Lorenz; Beratung zwischen Reichshofrat, Hofkammer und Kaiser über die Vollstreckung des Testaments des Regensburger und kaiserlichen Rats Lorenz Hauslaib
Entstehungszeitraum:1625 - 1626
Frühere Signaturen:Fasz. 53, Nr. 19
Darin:Kommissionsbericht, 1625 10 18 (Ausf.), fol. 7r-8v; Notariatsinstrument über die Niederlegung des (darin inserierten) Testaments Lorenz Hauslaibs, 1625 07/08 28/07 (Abschr.), fol. 9r-27r; Bericht der Hofkammer an den Reichshofrat, 1625 11 30 (Verm.), fol. 35v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hauslaib, Lorenz, Erbe
Gegenstand - Beschreibung:Bischof und Stadt Regensburg teilen mit, dass sie ihrem Kommissionsauftrag gemäß das Testament des 1625 08 03/13 in Regensburg verstorbenen Hauslaib eröffnet hätten. Sie schicken das Testament ein, das der Reichshofrat der Hofkammer überstellt. Sie möge klären, ob sie mit Blick auf die Tätigkeit Hauslaibs in verschiedenen “Pulver-commissionen” Ansprüche an das von der Stadt mit einstweiligem Beschlag belegte Erbe Hauslaibs habe. Die Hofkammer berichtet daraufhin, dass sich der kaiserliche Rat und Hofkriegssekretär Gerhard von Questenberg verpflichtet habe, gegebenenfalls alle diesbezüglichen Forderungen zu erfüllen. Der Reichshofrat empfiehlt in seinem Votum allerdings, der Bitte Veronikas, der Witwe Hauslaibs, um baldige Vollstreckung des Testaments nicht zu entsprechen, sondern zunächst einmal Questenbergs Rechnungen zu prüfen und die tatsächliche Höhe der Ansprüche festzustellen. Entgegen dem Votum des Reichshofrats befiehlt der Kaiser seiner Kommission, die Beschlagnahmung aufzuheben und das Testament vollstrecken zu lassen.
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an den Bischof und an die Stadt Regensburg, 1625 09 06 (Konz.), fol. 3r-4r (u. a.); Die Hofkammer soll prüfen, ob sie Einwände gegen die Testamentsvollstreckung habe, 1625 11 27, Auszug aus dem Reichshofratsprotokoll, fol. 32r; Votum ad imperatorem, 1626 01 27 (Konz.), fol. 36r-37v, ferner (Abschr.?), fol. 38r-39r; Gegenteiliger Bescheid an die Kommissare, 1626 02 18 (Konz.), fol. 40rv.
Umfang:Fol. 1-44
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286798
 

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