AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 54-10 Lautterburg contra Hauser; Rückgabe von drei kaiserlichen Schreiben mit Zahlungsreskripten wegen Unzuständigkeit, 1684 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 54-10
Titel:Lautterburg contra Hauser; Rückgabe von drei kaiserlichen Schreiben mit Zahlungsreskripten wegen Unzuständigkeit
Entstehungszeitraum:1684
Frühere Signaturen:Fasz. 54, Nr. 22
Darin:Befehle, Hauser rückständige Vergütung und ausgelegte anwaltliche Prozesskosten zu bezahlen, an: Johann Werner Hundbiß von Waltrams zu Prochenzell, 1683 02 23 (Ausf.), fol. 3rv, ferner (Abschr.), fol. 7r; Johann Caspar Wilhelm von Stein zum Altenstein über 215 Gulden, 1683 02 18 (Ausf.), fol. 8rv, ferner (Abschr.), fol. 13r; Graf Albrecht Fugger über 288 Gulden, 1683 02 22 (Ausf.), fol. 14rv, ferner (Abschr.), fol. 20r; Rechnungen Hausers für Hundbiß, 1678, fol. 5rv, Stein, 1678, fol. 10rv, und Fugger, 1678, fol. 16rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lautterburg, Albrecht von, Reichshofratsagent
Beklagter/Antragsgegner:Hauser, Anna Katharina, geb. Alber, Witwe von Hauser, Johann Bernhard, Reichshofratsagent
RHR-Agenten:Hauser: Lessenich, Johann Anton
Gegenstand - Beschreibung:Lautterburg gibt drei ungeöffnete kaiserliche Schreiben an den Reichshofrat zurück. Sie sind adressiert an Johann Werner von Hundbiß, Johann Caspar Wilhelm von Stein zum Altenstein und Graf Albrecht von Fugger. Sie enthalten jeweils ein Gesuch Hausers mit angehängten Aufstellungen über den rückständige Vergütungen und ausgelegte anwaltliche Prozesskosten ihres verstorbenen Ehemannes sowie eines kaiserlichen Zahlungsbefehl, der jeweils noch zusätzlich in Form einer Abschrift den Schreiben beigebunden ist. Hausers Agent Lessenich habe ihm die Schreiben über den Reichshofratstürhüter zur Insinuation zugestellt. Es sei ihm sogar befohlen worden, die Schreiben anzunehmen. Er sei aber nicht Agent dieser drei Parteien. Er bittet, Lessenich einen Verweis zu erteilen.
Entscheidungen:Lautterburgs Schreiben soll der Gegenseite zugestellt werden, 1684 01 21 (Verm.), fol. 2v.
Umfang:Fol. 1-20
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286824
 

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