Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 65-8 |
Titel: | Hessen-Braubach contra Hessen-Darmstadt; Streit um das Primogeniturrecht in Hessen-Darmstadt |
Entstehungszeitraum: | 1648 - 1650 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 67, Nr. 9 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hessen-Braubach, Landgraf Johann von |
Beklagter/Antragsgegner: | Hessen-Darmstadt, Landgraf Georg II. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Landgraf Johann bittet, ihn trotz des gegen seinen Willen im "instrumentum pacis" verankerten Primogeniturrechts der Hessen-Darmstädter Hauptlinie in allen von dem Beklagten, seinem Bruder, vorgebrachten und ihn, Johann, betreffenden Erbschaftsfragen anzuhören. Er bittet ferner um einen kaiserlichen Schutzbrief für sich und seine Familie, damit sein Bruder ihn nicht aus den ihm zugewiesenen Orten vertreiben könne. Nachdem der Kurfürst von Mainz die ihm aufgetragene Vergleichskommission übernommen hat, antwortet Landgraf Georg, das Primogeniturrecht seiner Linie dürfe keinesfalls mehr Verhandlungsgegenstand der vom Mainzer Kurfürst geleiteten Kommission sein. Es sei zwischen ihm und seinem Bruder vereinbart und seinem Sohn und Nachfolger Ludwig bereits vom Kaiser bestätigt worden. Er werde sich aller Aktionen gegen Johann enthalten, wenn dieser jene Vereinbarung respektiere. |
Entscheidungen: | Der erbetene Schutzbrief soll erteilt, dessen Überwachung dem Kurfürst von Mainz anvertraut und dieser ferner beauftragt werden, beide Seiten zu einem gütlichen Vergleich zu bringen, 1649 08 17 (Verm.), fol. 6v. |
Umfang: | Fol. 1-12 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3286937 |
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