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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 81-16 Hohenzollern-Hechingen contra Hohenzollern-Hechingen; Streit um Deputate, Misswirtschaft und kaiserliche Sequesterverwaltung des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen, 1636-1661 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 81-16 |
| Titel: | Hohenzollern-Hechingen contra Hohenzollern-Hechingen; Streit um Deputate, Misswirtschaft und kaiserliche Sequesterverwaltung des Fürstentums Hohenzollern-Hechingen |
| Entstehungszeitraum: | 1636 - 1661 |
| Frühere Signaturen: | Fasz. 82a, Nr. 11 |
| Darin: | Hohenzollersche Erbeinigungen von: 1512 09 03 (Abschr.), fol. 49r-54v; 1575 01 24 (Abschr.), fol. 56r-75r, eingerückt in eine Bestätigungsurkunde Ferdinands II. von 1621 03 04 (Abschr.), fol. 56r-77r; Fürbittschreiben Markgraf Wilhelms von Baden für Leopold Friedrich und Philipp und für die erneute Einrichtung einer Kommission, 1646 07 08 (Ausf.), fol. 80r-81v; Kommissionsberichte: 1643 07 20 (Ausf.), fol. 45r-46v; 1653 12 22 (Ausf.), fol. 118r-119v; 1654 01 06 (Ausf.), fol. 126r-127v; 1650 11 16 (Abschr.), fol. 381r-392v; 1651 04 16 (Abschr.), fol. 403r-404v; 1654 06 02 (Ausf.), fol. 169r-170v; 1655 03 09 (Abschr. Subdelegiertenbericht), fol. 427r-430v; 1655 07 24 (Ausf.), mit Belagen (Bericht der Subdelegierten, Einnahme- und Ausgaberechnung des Fürstentums, Vorschlag zu Reparatur, Personal und Proviant der Festung Hohenzollern, Vorschlag zur Erhöhung der Einnahmen), fol. 306r-330v; 1656 01 31 (Ausf.), fol. 333r-337v; 1656 09 29 (Ausf.), fol. 472r-479v; Urkunde über den Eid der Landstände auf den Administrator Jakob Rudolf Streit von Immendingen, 1655 05 06 (Abschr.), fol. 422r-426v; Rent- und Kastnerrechnung des Fürstentums: 1656/1657, fol. 536r-549v; 1657/1658, fol. 550r-563v; 1658/1659, fol. 568r-573v, 1659/1660, fol. 574r-581v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hohenzollern-Hechingen, Fürst Eitel Friedrich II. von, vice versa |
| Beklagter/Antragsgegner: | Hohenzollern-Hechingen, Leopold Friedrich und Philipp von, Brüder des Klägers, vice versa; später: Hohenzollern-Sigmaringen, Graf Meinrad I. von |
| RHR-Agenten: | Graf Meinrad: Hauser, Johann Bernhard (Vollmacht, 1654 12 21, Ausf., fol. 209r-210v) Graf Leopold Friedrich: Aachen, Karl Rudolf von (Vollmacht, 1655 03 30, Ausf., fol. 219r-220v) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Der regierende Fürst Eitel Friedrich trägt vor, seine Brüder seien wegen ihres Erbdeputats gewaltsam gegen seine Offizianten vorgegangen, welche die landesherrlichen Einkünfte einziehen, und machten ihm die Regentschaft streitig. Den Brüdern wird befohlen, ihr gewaltsames Vorgehen zu unterlassen. Die Württembergische Regierung in Stuttgart wird um einen Bericht angeschrieben. Unterdessen erwirkt Leopold Friedrich einen Befehl an Eitel Friedrich, ihn und seinen jüngeren Bruder nicht aus dem Stammhaus zu vertreiben und ihnen ein angemessenes Deputat zu geben. Die 1639 eingerichtete Kommission soll beiden Parteien in Güte vergleichen. Wegen der kriegsbedingten Abwesenheit Eitel Friedrichs kann sie erst 1643 tätig werden. Ihr muss zunächst befohlen werden, den heftig zerstrittenen Parteien jeweils einen angemessenen Teil der landesherrlichen Einkünfte zuzuweisen. Der Kommissionsrezess von 1643 bestimmt für Leopold Friedrich 1.000 Gulden und für Philipp 800 Gulden jährliches Deputat und weist die Regierung des Fürstentums allein Eitel Friedrich als dem Ältesten der drei Brüder zu. Bei letzterer Entscheidung stützt sich die Kommission auf die hohenzollersche Erbeinigung von 1512 sowie auf die vom Kaiser 1621 bestätigte Erbeinigung von 1575, in denen die Primogenitur festgeschrieben wurde. 1646, 1650 und 1652 muss die Kommission wieder aktiviert werden. 1653 erhalten Erzherzog Ferdinand Karl und Markgraf Wilhelm von Baden einen erneuten Kommissionsauftrag. Die Kommissare stellen das Fürstentum nach und nach unter kaiserliche Sequesterverwaltung. 1654 wird den fürstlichen Offizianten befohlen, die Einkünfte dem kaiserlichen Kommissar Johann Wagner zu überweisen, bis die Ansprüche Leopold Friedrichs auf sein Deputat befriedigt seien. Wagner kann diese Befehle vor Ort aber nicht durchsetzen. Der Reichshofrat erlässt daraufhin weitere scharfe Befehle und möchte auf Bitten Leopold Friedrichs einen kaiserlichen Administrator einsetzen, um Eitel Friedrich auf diese Weise die Vermögensverwaltung des Fürstentums entziehen. Daraufhin meldet sich Graf Meinrad I. von Hohenzollern-Sigmaringen und verweist auf die hohenzollersche Erbeinigungen, der zufolge derartige Administrationen auf die Nächstverwandten fallen sollen. Leopold Friedrich bittet 1654 noch einmal darum, dass seinem Bruder ein “Cantzler oder Ober Amtmann” beigeordnet werde, damit der Bruder lerne, ”wie die Administration insonderheit die Economia” (fol. 162v) geführt werde. 1655 setzt die Kommission den subdelegierten badischen Rat Jakob Rudolf Streit von Immendingen als Administrator ein. Zu weiteren einschneidenden Maßnahmen der Kommission gehört es, Soldaten und Kommandanten der Festung Hohenzollern auf sich zu verpflichten, überflüssige und schlecht ausgebildete Beamte und Offizianten von der Besoldungsliste zu streichen und Untertanen, die Eitel Friedrich entgegen einem Urteil des Reichskammergerichts eingekerkert und gefoltert habe, freizulassen. Eitel Friedrich protestiert gegen die Maßnahmen und moniert insbesondere, dass die Kommission ihm seine rechtmäßige Regierung entzogen habe. Daraufhin wird der Reichshofrat mit einem Gutachten beauftragt, welches u. a. vorschlägt, dass die “direction uber Landt und Leuth ohne dependens von dem Regierenden fürsten und dessen beeden brüdern under der authoritet der Kay. Commission angestellt, die regierung aber gleichwol in deß fürsten nahmen und ohne benehmung des fürstl. respects administriret werden” (fol. 263v) sollte. Im Sinne dieses Gutachtens ergehen Befehle und Mitteilungen an die Fürsten und die Kommission, die ihre Tätigkeit |
| fortsetzt. Graf Meinrad I. von Hohenzollern Sigmaringen macht darauf aufmerksam, dass die Ehefrau Eitel Friedrichs plane, die Schulden des Fürstentums abzulösen und es ihrer Tochter [Franziska] für deren anvisierte Hochzeit mit Herzog Sigmund von Bayern als Mitgift zu geben. Das vom Reichshofrat 1659 verfasste Votum spricht sich gegen diesen Bruch der Erbverträge aus. In Wirtschafts- und Finanzangelegenhe iten führen die Kommissare aus, ihrem Kommissionsauftrag gemäß hätten sie Reformen eingeleitet, welche das Fürstentum langfristig vor dem Ruin bewahren könnten. Falls die von den Gläubigern ausgewirkten kaiserliche Mandate an die Beamten des Fürstentums allerdings umgesetzt und diese dazu gezwungen würden, Schulden abzubauen, würde das Reformprojekt scheitern. In diesem Fall bitten sie um ihre Entbindung von ihrem Kommissionsauftrag. Kurze Zeit später, nach Eitel Friedrichs Tod 1661, bekundet dessen jüngster Bruder Philipp die Übernahme der Regierung des Fürstentums (Leopold Friedrich war bereits 1659 verschieden). Er bittet um die Aufhebung der Kommission: Sie sei eingerichtet worden wegen des Streits um die Deputate und der Misswirtschaft Eitel Friedrichs. Beide Punkte seien mit Eitel Friedrichs Tod obsolet geworden. Dieser Argumentation folgt auch ein Votum des Reichshofrats, auf dessen Grundlage entschieden wird, die Kommission aufzuheben. |
| Entscheidungen: | Kommissionsauftrag an Markgraf Wilhelm von Baden und Graf Wratislaw II. von Fürstenberg, die Brüder in Güte zu vergleichen, 1639 02 28 (Konz.), fol. 25r-26v; Befehl an die Kommission, den Parteien “proportionaliter” Einkünfte zuzuweisen, 1639 07 27 (Verm.), fol. 32v; Befehl an dies., gewaltsame Übergriffe der Brüder zu verbieten und ihnen interimistisch ein Deputat zuzuweisen, 1640 08 11 (Konz.), fol. 33r-34v; Kommission umgeschrieben auf den Markgraf von Baden und den Grafen Haug von Königsegg, 1642 10 10 (Verm.), fol. 26v; Kommissionsrezess, 1643 06 29 (Abschr.), fol. 47r-48r; Erneuter Kommissionsauftrag an Markgraf Wilhelm von Baden und Graf Haug von Königsegg, 1646 10 08 (Konz.), fol. 84r-85v, ferner (Abschr.), fol. 394r-395v; erneuert 1650 04 26 (Konz.), fol. 90rv; 1652 10 18 (Konz.), fol. 94r-95r; Kommission umgeschrieben auf Erzherzog Ferdinand Karl von Österreich und Markgraf Wilhelm von Baden, 1653 07 22 (Konz.), fol. 106r-108r, ferner (Abschr.), fol. 420r-421v; erneuert 1659 06 06 (Konz.), fol. 515r-516v; Ankündigung der Subdelegierten an die Beamten und Offizianten, Patent, 1655 04 12 (Abschr.), fol. 250rv; Votum ad imperatorem, 1655 06 14, fol. 259r-266v, ferner fol. 267r-274v, gebilligt im Geheimen Rat, 1655 06 21 (Verm.), fol. 267r; An die Kommission: Anweisungen zur Reform des Fürstentums, 1656 05 19 (Konz.), fol. 338r-340v; Votum ad imperatorem, 1659 10 29, fol. 521r-522v, mit Abstrichen gebilligt vom Geheimen Rat, 1659 11 09 (Verm.), fol. 522v; Votum ad imperatorem über die erzherzogliche Besatzung in der Festung Hohenzollern, 1661 03 10, fol. 598r-599v, Entscheidung des Geheimen Rats (Verm.), fol. 599v; Votum ad imperatorem über die Aufhebung der Kommission, 1661 08 26, fol. 610r-613v, Entscheidung im Geheimen Rat (Verm.), fol. 610r; An die Kommission: Dies. ist aufgehoben, die beiden Kommissare haben ihre Subdelegierten abzuziehen, 1661 08 28 (Konz.), fol. 616r-617r. |
| Umfang: | Fol. 1-621 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287111 |
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