AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 96-6 Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein und Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg; Unterschiedliche Bitten um die Vormundschaft über Joachim Albrecht und Heinrich Friedrich, Kinder des verstorbenen Grafen Philipp Ernst von Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, 1635-1636 (Ak

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 96-6
Titel:Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein und Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg; Unterschiedliche Bitten um die Vormundschaft über Joachim Albrecht und Heinrich Friedrich, Kinder des verstorbenen Grafen Philipp Ernst von Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg
Entstehungszeitraum:1635 - 1636
Frühere Signaturen:Fasz. 96, Nr. 6

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein, Graf Kraft VII. von; Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, Räte
RHR-Agenten:Graf Kraft: Burgdorf, Jeremias Pistorius von
Gegenstand - Beschreibung:Der Graf trägt vor, drei der vier eingesetzten Vormünder übten die Vormundschaftsrechte über die Kinder seines verstorbenen Bruders nicht mehr aus: Graf Wilhelm Ludwig von Nassau-Saarbrücken wegen seiner "bekhandten Beschaffenheit", sein älterer Bruder Georg Friedrich von Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, weil er beim Kaiser in Ungnade gefallen sei, und die inzwischen verstorbene Witwe, Gräfin Anna Maria von Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg. Lediglich Wolf von Crailsheim sei noch Vormund. Der Graf bittet um die Obervormundschaft, welche ihm vom Kaiser schon versprochen worden sei. Seine Bitte stehe im Einklang mit der hohenlohischen Erbeinigung, der zufolge der jeweils älteste Graf in solchen Fällen Vormundschaftsrechte erhalten solle. Etwa zur gleichen Zeit bitten die Langenburger Räte, die von dem kaiserlichen Generalkommissar Reinhard von Walmerodt bereits vorgenommene Ernennung des Würzburger Rats und Oberamtmanns Wolf von Crailsheim als Vormund und Administrator zu bestätigen. Die hohenlohische Erbeinigung gestatte, dass ein hohenlohischer Lehensmann derartige Funktionen übernehme.
Entscheidungen:Die Bitte der Räte soll dem Graf mitgeteilt werden, 1636 01 11 (Verm.), fol. 8v.
Umfang:Fol. 1-9
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287169
 

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