AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 99-15 Schleswig-Holstein-Plön contra Pogwisch; Appellation gegen ein Zwischenurteil über die Zuständigkeit des holsteinischen Landgerichts zu Flensburg in einem Streit um Fischereirechte am Großen Plöner See, 1635 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 99-15
Titel:Schleswig-Holstein-Plön contra Pogwisch; Appellation gegen ein Zwischenurteil über die Zuständigkeit des holsteinischen Landgerichts zu Flensburg in einem Streit um Fischereirechte am Großen Plöner See
Entstehungszeitraum:1635
Frühere Signaturen:Fasz. 99, Nr. 13
Darin:Ladung des Herzogs vor das holsteinische Landgericht, 1634 08 07 (Abschr.), fol. 6v-7v; Appellationsinstrument, 1634 12 15 (Ausf.), fol. 23r-26v; Libellus appellationis, fol. 11r-22v; Articuli probatoriales für die Zeugenbefragung, fol. 29r-32v; Zeugenliste (16 Personen), fol. 33r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schleswig-Holstein-Plön, Herzog Joachim Ernst von
Beklagter/Antragsgegner:Pogwisch, Daniel
Gegenstand - Beschreibung:Der Herzog führt aus, Pogwisch sei der Inhaber des Guts Ascheberg und habe ihn und seine als Fischer bestallten Plöner Bürger wegen des Fischens am "Gallin" beim Holsteinischen Landgericht verklagt. Das Landgericht habe mit Zwischenurteil von 1634 12 06 seine, des Herzogs, forideklinatorische Einrede abgewiesen. Pogwisch habe einen Plöner Bürger getötet. Das Landgericht habe den Bürgern vorgeschrieben, eine entsprechende Klage ebenfalls beim Landgericht zu erheben. Da Plön aber eine seiner Jurisdiktion unterstellte Landstadt sei und es um seine Fischereirechte gehe, verletze das Urteil des Holsteinischen Landgerichts sein Gerichtsprivileg.
Entscheidungen:"Decernantur processus soliti sub poena 10. marcarum auri et termino 3. mensium", 1635 10 19 (Verm.), fol. 2v; Die vom Appellanten beantragte Kommission ad perpetuam rei memoriam auf Johann Christoph Meurer und Johann Bermer, Syndiki der Stadt Hamburg, wird bewilligt, 1635 10 19 und 1635 10 29 (Verm.), fol. 28v.
Umfang:Fol. 1-38
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287236
 

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