AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 99-27 Schleswig-Holstein-Gottorf; Bitte, dem Reichskammergericht zu verbieten, einen neuen Prozess im Streit zwischen dem dänischen Adelsgeschlecht von Rosenkranz und seinem Landsassen Hans Ranzow um ein Duell mit tödlichem Ausgang zuzulassen, 1648 (Akt (Samme

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 99-27
Titel:Schleswig-Holstein-Gottorf; Bitte, dem Reichskammergericht zu verbieten, einen neuen Prozess im Streit zwischen dem dänischen Adelsgeschlecht von Rosenkranz und seinem Landsassen Hans Ranzow um ein Duell mit tödlichem Ausgang zuzulassen
Entstehungszeitraum:1648
Frühere Signaturen:Fasz. 99, Nr. 23
Darin:Ausführliche Erörterung des Falles, fol. 3r-8v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schleswig-Holstein-Gottorf, Herzog Friedrich III. von
Gegenstand - Beschreibung:Der Herzog trägt vor, Ranzow, der sich im Kriegsdienst für den Kaiser bewährt und zuletzt auch in der niederländischen Armee des Königs von Spanien gedient habe, habe 1639 den dänischen Edelmann Otto von Rosenkranz im Duell tödlich verwundet. Als zuständiger Richter habe er Ranzow für diesen Exzess eine Geldstrafe von 6.000 Reichstalern "ad pias causas" auferlegt, die auch bezahlt worden sei. Später habe die Familie des verstorbenen Duellanten Ranzow beim Reichskammergericht verklagt. Ranzow fürchte, dass sei geschehen, um ihn in große Unkosten zu stürzen. Sein, des Herzogs, Interesse sei insofern berührt, als die Zulassung eines neuen Prozesses in einer bereits lange entschiedenen Sache gegen die vom Kaiser bestätigte holsteinische Landgerichtsordnung verstieße, wogegen sich gewiss auch die Landstände beim Kaiser beschweren würden.
Entscheidungen:Mitteilung an das Reichskammergericht: Obwohl der Kaiser sich nicht in die Angelegenheiten des Gerichtes einmischen wolle, so wünsche er doch, dass das Gericht so verfahre, dass die Rechte des Herzogs nicht beeinträchtigt werden, 1648 08 13 (Verm.), fol. 2v.
Umfang:Fol. 1-10
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287248
 

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