Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 100-18 |
Titel: | Hußwedel contra Dettmer; Bitte um ein Reskript zur Exekution eines Urteils des Hildesheimer Domkapitels im Streit um unzureichendes Pfand für nicht bezahlte Schulden |
Entstehungszeitraum: | 1706 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 101, Nr. 1 |
Darin: | Urteil des Hildesheimer Domkapitels, 1705 11 17, fol. 2v-3r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hußwedel, Berthold |
Beklagter/Antragsgegner: | Dettmer, Ludolf, Bürger zu Hildesheim |
RHR-Agenten: | Kläger: Hörnigk, Johann Moritz von |
Gegenstand - Beschreibung: | Der abschriftlich beigefügte Auszug aus dem Reichshofratsprotokoll führt aus, der Kläger habe dem Beklagten 1.500 Reichstaler geliehen. Der Beklagte habe dem Kläger als Pfand Tabak ("Tobacks bladen") gestellt. Die Rückzahlung der Schuld sei nicht geschehen. Der Kläger habe daraufhin den Tabak für 900 Reichstaler verkauft und sich wegen der noch ausstehenden 600 Reichstaler mit dem Beklagten verglichen. Der Beklagte habe sich nicht an den Vergleich gehalten, woraufhin sich der Kläger an das Hildesheimer Stadtgericht gewandt habe. Dieses habe ihm die 600 Reichstaler zugesprochen. Daraufhin habe der Beklagte beim Hildesheimer Hofgericht gegen das Urteil des Stadtgerichts appelliert und von demselben eine "reformatoria" erhalten, "welche aber hernach von dem dombcapitul daselbst wiederumb cassirt" (fol. 2r). Gegen das Urteil des Domkapitels (das das erstinstanzliche Urteil bestätigt) habe der Beklagte "vermutlich" beim Reichskammergericht appelliert. |
Bemerkungen: | Akte unvollständig. |
Umfang: | Fol. 1-6 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287276 |
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