Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 104-11 |
Titel: | Hohenstein contra Bentheim-Steinfurt; Gesuch, im Streit um die Grafschaft Bentheim keine weitere Kommission mehr einzusetzen, sondern die Akten einzufordern, den Prozess am Hof zu führen und wegen der Litispendenz der Sache dem Gegenteil die Rechte an der Grafschaft nicht zu bestätigen |
Entstehungszeitraum: | 1564 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 104, Nr. 9 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hohenstein, Graf Volkmar Wolf von |
Beklagter/Antragsgegner: | Bentheim-Steinfurt, Graf Arnold IV. von |
Gegenstand - Beschreibung: | Der Kläger trägt vor, Graf Eberwin II. von Bentheim, sein Großvater, habe seiner Mutter Anna die Grafschaft Bentheim hinterlassen. Die Grafschaft sei sein mütterliches Erbe. Diese Erbschaft habe sich Graf Arnold III. von Steinfurt angemaßt und dessen Sohn Arnold IV. auch auf mehrmaliges Bitten nicht abtreten wollen. Sein Vater, sein Bruder und er hätten in dieser Sache schon mehrfach den Kaiser angerufen. Auf dem Reichstag zu Augsburg sei 1563 ein Kommissionsauftrag an Erzbischof Johann Gebhard von Köln ergangen. Der Beklagte habe sich dem Kommissionsprozess verweigert. Nach dem Tod des Kommissars sei 1563 dessen Nachfolger Erzbischof Friedrich IV. der Kommissionsauftrag erteilt worden. Dieser habe sich der Kommission nicht angenommen. Durch einen weiteren Kommissionsauftrag würde "weniger alß nichts außgerichtet und die sach allein in verlenngerunge gezogen" (fol. 4v). |
Umfang: | Fol. 1-10 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287372 |
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