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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 106-6 Horst zur Düssel contra Eickel zu Groen; Appellation gegen ein Urteil des Klever Hofgerichts von 1664 01 08 in einem Streit um einen Gütertausch, 1664-1671 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 106-6 |
Titel: | Horst zur Düssel contra Eickel zu Groen; Appellation gegen ein Urteil des Klever Hofgerichts von 1664 01 08 in einem Streit um einen Gütertausch |
Entstehungszeitraum: | 1664 - 1671 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 106, Nr. 2 |
Darin: | Urteile des Klever Hofgerichts von: 1655 03 05, fol. 105r; 1663 10 30, fol. 106r; 1664 01 08 , fol. 98r (u. a.); Abweisung der Appellation des Horst gegen seine Gläubiger durch das Reichskammergericht, 1660 02 17, fol. 99r; Appellationsinstrument, 1664 10 15 (Ausf.), fol. 17; Vorinstanzliche Akten (Abschr.), 1664, fol. 39r-88v; Vertrag über den Tausch von Gütern und Einkünften zwischen Horst und Eickel, 1652 12 10, fol. 100v-104v; Rationes decidendi des Klever Hofgerichts, [1664], fol. 90r-93r; Auszug aus dem Reichsabschied von 1654, fol. 144r; Fürbittschreiben der klevischen Räte für Eickel, 1665 10 07 (Ausf.), fol. 149r-150v; Notariatsinstrumente. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Horst zur Düssel, Johann Dietrich von der, pfalz-neuburgischer Kämmerer, Landhauptmann des Herzogtums Berg, Amtmann zu Mettmann, später: seine Erben |
Beklagter/Antragsgegner: | Eickel zu Groen, Gerhard von der, brandenburgisch-kleve-märkischer Justiz- und Hofgerichtsrat, später: seine Erben |
RHR-Agenten: | Horst: Praun, Tobias Sebastian (1664) Eickel: Neumann, Andreas (Vollmacht, 1665 02 27, Ausf, fol. 116r-118v) |
Gegenstand - Beschreibung: | Vor der ersten Instanz in Kleve hat Eickel gegen Horst geklagt: Er, Eickel, habe 1652 mit Horst einen Vertrag über einen Gütertausch geschlossen. Er habe Horst drei Höfe im Amt Mettmann, Honschaft Unterbach, übertragen, wofür er von Horst verschiedene, in dem Vertrag benannte Einkünfte und Güter in den Herzogtümern Kleve und Berg erhalten sollte. Kurze Zeit später, während Horst bereits im Besitz der Tauschgüter gewesen sei, habe sich herausgestellt, dass Teile der von Horst ihm, Eickel, überlassenen Güter und Einkünfte schon lange verpfändet gewesen und von den Gläubigern auf der Grundlage entsprechender Urteile des Reichskammergerichts eingezogen worden seien. Das erstinstanzliche Urteil gibt Eickel mit seiner Forderung auf Entschädigung für den Verlust der ihm vertraglich zugesicherten Güter Recht. Horst appelliert gegen dieses Urteil mit dem Argument, er führe gegen die Gläubiger einen Appellationsprozess am Reichskammergericht. Solange dieser Prozess noch anhängig sei, hätte das Hofgericht, dem der Kläger als Präsident vorstehe, kein Urteil in dem Streit um das Tauschgeschäft fällen dürfen. Nachdem er zuvor einen Bericht des Hofgerichts verlangt hat, lässt der Reichshofrat die Appellation zu. Die appellatische Seite verweist darauf, dass das Reichskammergericht den Appellationsprozess der Gegenseite gegen deren Gläubiger bereits abgelehnt habe, und bemängelt Verfahrensfehler: Der Appellant habe innerhalb der von dem Jüngsten Reichsabschied dafür vorgesehene Frist keinen Appellationseid geleistet. Ferner habe er die von demselben Reichsabschied vorgeschriebene Frist zur Einforderung der erstinstanzlichen Akten versäumt. 1666 befiehlt der Reichshofrat die Inrotulation der Akten, welche allerdings 1669 noch nicht geschehen sei, so der appellantische Anwalt. 1669 waren der Appellant wie der Appellat bereits verstorben. Mit Vollmachten der Erben des Appellanten für ihren Anwalt wegen der vom Reichshofrat angeordneten nachträglichen Ableistung des Appellationseides läuft der Akt aus. |
Entscheidungen: | An das Hofgericht und den Appellaten: Zitation, Inhibition, Compulsoriales, 1664 12 04 (Konz.), fol. 33r-35v. |
Umfang: | Fol. 1-198 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287412 |
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