AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 108-8 Junker contra Vormünder; Speyer, Stadt; Bitte um Promotorialschreiben an die Stadt Speyer zur Durchsetzung der im Appellationsprozess mit den Vormündern um das mütterliche Erbe vom Reichskammergericht gefällten Urteile und wegen der zu kassierenden Einse

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 108-8
Titel:Junker contra Vormünder; Speyer, Stadt; Bitte um Promotorialschreiben an die Stadt Speyer zur Durchsetzung der im Appellationsprozess mit den Vormündern um das mütterliche Erbe vom Reichskammergericht gefällten Urteile und wegen der zu kassierenden Einsetzung eines Gläubigers in einen zum väterlichen Erbe gehörenden Meyerhof
Entstehungszeitraum:1670
Frühere Signaturen:Fasz. 109, Nr. 4
Darin:Urteile des Reichskammergerichts von 1654 06 1, fol. 4r; 1654 06 21, fol. 3r; 1658 10 20, fol. 8r; Aufstellung der Appellationskosten, fol. 5r-7v; Aufstellung des väterlichen Vermögens (9.595 Gulden), fol. 12r-19v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Junker, Johann Georg, Hessen-Darmstädtischer Amtsverweser zu Lichtenberg, und Konsorten
Beklagter/Antragsgegner:Vormünder; Speyer, Stadt
RHR-Agenten:Schrimpf, Jonas
Gegenstand - Beschreibung:Die Supplikanten führen aus, das Reichskammergericht habe die Vormünder zur Erstattung ihrer Appellationskosten in Höhe von 2.560 Gulden und zu einer Entschädigungszahlung von 3.500 Gulden für vorenthaltenes mütterliches Erbe verurteilt. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche habe es sie an die Stadt Speyer als erste Instanz verwiesen. Sie hätten die Stadt jedoch seit 15 Jahren vergeblich um Hilfe gebeten. Ferner habe die Stadt einen Gläubiger in einen Meyerhof aus ihrem väterlichen Erbe eingesetzt, der ihnen bei der Aufteilung des Erbes unter ihnen und den Gläubigern nicht hätte vorgezogen werden dürfen.
Entscheidungen:Promotorialschreiben an die Stadt Speyer im Sinne der Supplikanten, 1670 03 28 (Konz.), fol. 20rv.
Umfang:Fol. 1-21
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287438
 

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