Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 111-1 |
Titel: | Imhof contra Stein; Bitte um Befehl zur Bezahlung des Unterhaltsgelds für die Tochter aus erster Ehe aus den Einkünften der Widerlage |
Entstehungszeitraum: | 1636 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 110, Nr. 9 |
Darin: | Vergleich zwischen der Familien von Stein und der Witwe, geb. von Pappenheim, unter anderem über den Unterhalt ihrer vier mit Eitel Heinrich von Stein gezeugten Kinder, 1625 09 07 (Abschr.), fol. 3r-6v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Imhof, Magdalena, geb. von Pappenheim |
Beklagter/Antragsgegner: | Stein, David von |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Supplikantin trägt vor, nach dem Tod ihres Ehemanns Eitel Heinrich von Stein sei 1625 zwischen dessen nun ebenfalls verstorbenem Vater Leopold Karl sowie dessen Brüdern David und Friedrich von Stein auf der einen und ihr auf der anderen Seite ein Vertrag über den Unterhalt für ihre mit Eitel Heinrich gezeugten Kinder Leopold David, Heinrich Wilhelm, Ludwig und Anna Maria geschlossen worden, wonach der Unterhalt aus den Einkünften ihrer Widerlage bestritten werden solle. Als sie ihren jetzigen Ehemann Peter Ernst Imhof geheiratet habe, habe der Vormund ihrer Kinder aus erster Ehe, David von Stein, zwar die Söhne zu sich gefordert und unterhalten. Den Unterhalt für die Tochter in Höhe von insgesamt 2.000 Gulden habe sie jedoch seit acht Jahren selbst bestritten. |
Entscheidungen: | Stein soll befohlen werden, der Tochter jährlich 150 Gulden zukommen zu lassen und die Supplikantin wegen des rückständigen Unterhaltgelds abzufinden, 1636 12 19 (Verm.), fol. 2v. |
Bemerkungen: | Akte unvollständig. |
Umfang: | Fol. 1-6 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287462 |
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