AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 112-2 Ifflinger contra Rottweil, Stadt; Streit um Entschädigung für vorenthaltene Alimente aus den Einkünften des Guts Granegg, 1606-1621 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 112-2
Titel:Ifflinger contra Rottweil, Stadt; Streit um Entschädigung für vorenthaltene Alimente aus den Einkünften des Guts Granegg
Entstehungszeitraum:1606 - 1621
Frühere Signaturen:Fasz. 113, Nr. 1
Darin:Fürbittschreiben für Johann Jakob Ifflinger von: den gräflich sulzischen Räten und Oberamtleuten der Landgrafschaft Klettgau, 02 1610 (Ausf.), fol. 3r-4v; Dr. Friedrich Pregler zu Basel (den späteren Anwalt der Anna Ifflinger), 1610 02 08 (Ausf.), fol. 5r-6v; Kommissionsbericht, 1610 01 10, fol. 7r-56v (abschriftlich erneut zugestellt 1614 12 23, fol. 86r-181v), darin: Urkunde über den 1598 09 07 erfolgten Verkauf Graneggs an die Stadt Rottweil durch Johann Georg und Helena Ifflinger, 1603 03 17 (Abschr.), fol. 44r-51r; Zwei lateinische Briefe des Rottweiler Pfarrers Johannes Ullanus an den Freiburger Studenten Johann Jakob Ifflinger über das Studium (Gratulation zum Bakkalareat) und dessen Abbruch zugunsten der Schulprovisorstelle in Rottweil, 1578 05 25 (Abschr.), fol. 49rv, und 1579 07 24 (Abschr.), fol. 51r-52r; Gutachten der Juristenfakultät Freiburg, 1604 11 26 (Abschr.), fol. 201r-222v; Gutachten einer nicht genannten Juristenfakultät, undatiert (Abschr.), fol. 223r-258v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ifflinger, Johann Jakob, Pfarrer zu Obereggingen, und Anna, Geschwister
Beklagter/Antragsgegner:Rottweil, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Dem in dem fragmentarischen Akt im wesentlichen durch Kommissionsakten und Rechtsgutachten dokumentierten Streit liegt folgende Klage zugrunde: Johann Sebastian Ifflinger von und zu Granegg habe mit seiner Ehefrau Verena, geb. Betz, vier Söhne und drei Töchter gezeugt. Nachdem die Ehefrau gestorben sei, habe der Witwer die ledige Anna Schapplin zu sich genommen und fünf uneheliche Kinder gezeugt, von denen drei zu dessen Lebzeiten gestorben seien. Im Hinblick auf die beiden anderen, Johann Jakob und Anna, die Kläger, habe er verfügt, dass seine ehelichen Kinder und Erben Johann Jakob solange Unterhalt gewähren sollten, bis er die Priesterwürde erlange, und Anna zu alimentieren sei, bis sie heirate oder in ein Kloster ginge. Als Johann Sebastian 1560 gestorben sei, hätten die ehelichen Kinder dessen Erbe übernommen, ohne den Verpflichtungen gegenüber ihren beiden Halbgeschwistern nachzukommen. Deren Mutter sei nach Rottweil gezogen und habe ihre beiden unehelichen Kinder auf ihrem elterlichen Erbteil in Armut erziehen müssen. Ihre oftmals an die ehelichen ifflingerschen Kinder gerichtete Bitten um Unterstützung seien nicht erfüllt worden. Als Johann Jakob nach der Schulausbildung in Rottweil die Universität Freiburg beziehen wollte, habe Hans Georg Ifflinger von und zu Granegg (der älteste der ehelichen Kinder) den Unterhalt verweigert. Johann Jakob habe bloß ein Darlehen der zu Granegg gehörenden Dörfer Stetten und Lackendorf erhalten. Als er das Geld nicht habe zurückzahlen können und auch sein Kostherr in Freiburg Bezahlung verlangt habe, habe er sein Studium vorzeitig abbrechen müssen, um Schulprovisor in Rottweil zu werden. Auch seine Schwester Anna sei durch die Verweigerung der ihnen zustehenden Unterstützung in ihrem Fortkommen wesentlich gehindert worden, denn sie habe ohne Heiratsgeld keine Ehe schließen können. Die Stadt, die 1598 das Gut Granegg von den ehelichen Kindern gekauft habe, müsse die Kläger für die ihnen aus dem Erbe Johann Sebastian Ifflingers zustehende, aber vorenthaltene Alimente entschädigen. Nach dem Tod ihres Bruders führt Anna 1615 die Klage gegen die Stadt fort. Der Reichshofrat entscheidet 1621: Die Stadt ist der Klägerin nichts schuldig; der Klägerin bleibt es unbenommen, sich an die ifflingerschen Erben zu wenden.
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an Abt Martin von Sankt Blasius (Schwarzwald), einen kurzen Prozess zu veranstalten und die Akten einzuschicken, 1606 06 20 (Ausf.), fol. 14rv; Befehl an den Kommissar, die Kommissionsakten, die sich in der kaiserlichen Kanzlei nicht auffinden lassen, noch einmal zu schicken, 1614 06 24 (Abschr.), fol. 190r-191v; Urteil, 1621 08 13 (Konz.), fol. 197r-198v.
Umfang:Fol. 1-262
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287476
 

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