AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 113-16 Irsee, Kloster, Abt contra Geist von Wildegg; Streit um Vollstreckung wegen Zinszahlungsrückstand trotz kaiserlichem Schuldenmoratorium, 1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 113-16
Titel:Irsee, Kloster, Abt contra Geist von Wildegg; Streit um Vollstreckung wegen Zinszahlungsrückstand trotz kaiserlichem Schuldenmoratorium
Entstehungszeitraum:1654
Frühere Signaturen:Fasz. 114, Nr. 3
Darin:Urteil der Kanzlei der Landgrafschaft Turgau, das Geist die Inbesitznahme der Weingüter gestattet, falls der Abt ihn nicht innerhalb von 14 Tagen befriedigt, 1653 12 02, fol. 4r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Irsee, Kloster, Abt Maurus
Beklagter/Antragsgegner:Geist von Wildegg, Ferdinand, zu Ravensburg
Gegenstand - Beschreibung:Der Abt führt aus, obwohl ihm das kaiserliche Schuldenmoratorium bekannt gemacht worden sei, habe Geist eine gerichtliche Entscheidung erwirkt, die ihm gestatte, die in einer Schuldsache vom Kloster als Pfand eingesetzten Weingüter in der Landgrafschaft Turgau einzuziehen. Er bittet, Geist derartiges Vorgehen zu untersagen. Geist erwidert, das Kloster sei vom Landgericht Schwaben bereits vor 13 Jahren, mithin lange vor dem Moratorium, zur Bezahlung der rückständigen Zinsen verurteilt worden, wogegen das Kloster in Innsbruck appelliert habe. Alle Versuche zu einer beiden Parteien daraufhin auferlegten gütlichen Einigung habe das Kloster blockiert. Das Kloster entgegnet, unabhängig von jeder Vorgeschichte verbiete ein Moratorium Gläubigern, innerhalb seiner Gültigkeitsdauer mit Vollstreckungen gegen einen Schuldner vorzugehen.
Entscheidungen:Befehl an Geist, während der Dauer des Moratoriums das gerichtliche Vorgehen gegen das Kloster einzustellen und die Befolgung des Befehls innerhalb eines Monats zu beweisen, 1654 03 06 (Konz.), fol. 9rv.
Umfang:Fol. 1-9
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287493
 

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