Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 124-22 |
Titel: | Thun contra Braunschweig-Lüneburg; Streit um die Restitution der Kommende Süpplingenburg bei Helmstedt an den Johanniterorden |
Entstehungszeitraum: | 1627 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 128, Nr. 6 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Thun, Christoph Simon von [Großprior des Johanniterordens in Ungarn] |
Beklagter/Antragsgegner: | Braunschweig-Lüneburg, Herzog Friedrich Ulrich von |
Gegenstand - Beschreibung: | Thun trägt vor, der verstorbene Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg habe die Kommende dem Orden entzogen und, obwohl er keinerlei Rechte an ihr gehabt habe, zunächst Philipp von Weidensee und nach dessen Tod einer weiteren Person übertragen. Er bittet um einen Kommissionsauftrag an den kaiserlichen Generalleutnant Tilly, der sein Feldlager zur Zeit nahe Helmstedt aufgeschlagen habe, ihm, Zhun, die Kommende einzuräumen. Der Herzog erwidert auf den ihm zugestellten Restitutionsbefehl, die Klage sei abzuweisen. Der derzeitige Komtur sei nicht von ihm oder seinem Vater Heinrich Julius, sondern vom Großmeister des Johanniterordens selbst eingesetzt worden. Zwischen seinen Vorfahren und den Johannitern seien Vergleiche geschlossen worden. Einen genauen Bericht könne er derzeit nicht liefern, da er wegen der Besetzung Wolfenbüttels durch den dänischen König keinen Zugang zu seinem Archiv habe. |
Entscheidungen: | Befehl an Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel, die Kommende zu restituieren oder zu berichten, 1627 07 06 (Konz.), fol. 6r-8v. |
Umfang: | Fol. 1-11 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287661 |
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